BAMBINO "Tag der Kinder"
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.
Dieses Dokument (im Folgenden: Regeln) legt die Regeln für die Teilnahme am Wettbewerb "Majaland x Bambino for Children's Day" (im Folgenden: Wettbewerb) fest.
2.
Der Organisator des Wettbewerbs und gleichzeitig der Verwalter der persönlichen Daten seiner Teilnehmer, organisiert auf dem Gebiet der Republik Polen von Majaland Warsaw Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, Adresse: ul. Grzybowska 5a, 00-132 Warschau, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000753273, NIP 5252768298, im Folgenden "Majaland" genannt.
3.
Ausführliche Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter dem Beitrag zum Wettbewerb. Eine kurze Beschreibung der Regeln des Gewinnspiels finden Sie auf der Website des Veranstalters oder in den Diensten des Veranstalters: Instagram auf dem Profil @majaland.warsaw.official, Facebook auf dem Profil @majalandwarsaw und unter www.majalandwarsaw.pl. Alle diese Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Nur die Bestimmungen des Reglements und die geltenden gesetzlichen Vorschriften haben Rechtskraft.
4.
Das Gewinnspiel wird auf dem Instagram-Profil @majaland.warsaw.official durchgeführt.
5.
Das Gewinnspiel wird auf dem Gebiet der Republik Polen ab dem Datum der Veröffentlichung des Gewinnspielpostens bis zum 03.06.2025 (23.59 Uhr) durchgeführt.
§ 2 Teilnahme am Wettbewerb
1.
Ein Teilnehmer am Wettbewerb (im Folgenden: Teilnehmer) kann jede natürliche Person sein, die die nachstehenden Bedingungen erfüllt:
a.
ist voll geschäftsfähig;
b.
lebt in der Republik Polen;
c.
ist ein Fan des MAJALAND WARSAW Markenprofils, d.h. er hat das Profil auf Instagram beobachtet: @majaland.warsaw.official;
d.
eine Aufgabe unter dem entsprechenden Wettbewerbsposting auf dem Majaland-Parkkonto @majaland.warsaw.official erfüllen, d.h. die Frage "Wie würde ein perfekter Tag im Majaland aussehen" in Form einer (vom Kind oder gemeinsam angefertigten) Zeichnung beantworten oder ein Foto des Kindes (oder der ganzen Familie) teilen, das für ein Abenteuer bereit ist.
2.
Aus Gründen der Fairness des Wettbewerbs sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Personen, die mit ihm auf der Grundlage eines Mandats- oder Dienstleistungsvertrags in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, sowie deren unmittelbare Familienangehörige von der Teilnahme ausgeschlossen. Familienangehörige der oben genannten Personen sind: Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Adoptivkinder, Geschwister und Ehepartner sowie Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Adoptivkinder und Geschwister des Ehepartners.
3.
Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit während des Wettbewerbs denjenigen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen (sowie die Vergabe des Preises an ihn zu verweigern), bei dem er Kenntnis von Handlungen erlangt hat, die gegen die Regeln verstoßen. Das Bekanntwerden von Umständen, die zur Nichteinhaltung der vorgenannten Regeln durch den Teilnehmer führen
Die Nichteinhaltung der angegebenen Bedingungen nach dem Datum der Ausgabe des Preises berechtigt den Veranstalter, die Rückerstattung des Preises oder seines Wertes zu verlangen.
§ 3 Wettbewerbsaufgabe
1.
Die Wettbewerbsaufgabe (im Folgenden: Wettbewerbsaufgabe) besteht aus:
a.
Erfüllung einer Aufgabe unter dem entsprechenden Wettbewerbsposting auf dem Majaland-Parkkonto @majaland.warsaw.official, z. B. Beantwortung der Frage "Wie würde ein idealer Tag im Majaland aussehen" in Form einer (von Ihrem Kind oder gemeinsam angefertigten) Zeichnung oder Teilen eines Fotos, auf dem Ihr Kind (oder die ganze Familie) bereit für ein Abenteuer ist.
2.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Wettbewerbsaufgaben zu entfernen oder nicht in den Wettbewerb aufzunehmen:
a.
unvereinbar mit den Instagram-Nutzungsbedingungen;
b.
die die in der Geschäftsordnung festgelegten Kriterien nicht erfüllen oder die nicht gemäß der Geschäftsordnung eingereicht wurden;
c.
Inhalte enthalten, die sittenwidrig, unmoralisch oder anstößig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen;
d.
die die Rechte, insbesondere die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, Dritter verletzen, einschließlich der unrechtmäßigen Verwendung von Bildern Dritter;
e.
Logos oder Inhalte mit werbendem Charakter enthalten, die sich auf andere Waren oder Dienstleistungen als die Marken Majaland Warschau und Bambino beziehen.
§ 4 Preise und Regeln für den Ausgang des Gewinnspiels
1.
Die Preise des Wettbewerbs sind:
-
2 x Rucksack von Bambino
-
1 x Kunstset von Bambino
-
3 x Doppel-Tageskarten über 85cm für das Majaland Warschau.
2.
Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge wird jeweils von einem Ausschuss vorgenommen, der sich aus Vertretern des Veranstalters zusammensetzt.
3.
Bei der Beurteilung des Wettbewerbs bewertet die Kommission die Originalität, Kreativität und Übereinstimmung der Wettbewerbsaufgabe mit den Wettbewerbsbedingungen.
4.
Innerhalb von 6 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs wählt der Ausschuss 6 Gewinner aus, die Preise erhalten werden.
5.
Die Entscheidungen des Wettbewerbsausschusses sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Art und Weise, in der der Wettbewerb entschieden wurde, nicht anzufechten.
6.
Die Preise des Wettbewerbs werden nur in der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Form ausgegeben, ohne dass die Möglichkeit besteht, sie gegen andere Preise einzutauschen oder ihren Gegenwert in bar auszuzahlen.
7.
Der Anspruch auf die ausgelobten Preise kann nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, der Veranstalter erteilt seine schriftliche Zustimmung.
8.
Der Veranstalter informiert die Gewinner des Gewinnspiels bis zu 6 Tage nach Ende des Gewinnspiels in einem Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag des Veranstalters oder in einer privaten Nachricht auf Instagram oder per E-Mail über ihren Gewinn.
9.
Ungeachtet anderer Bestimmungen in den Teilnahmebedingungen werden die Preise den Gewinnern unter der Bedingung zuerkannt, dass sie dem Veranstalter innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung eine private Nachricht mit dem Namen, der Adresse und der E-Mail-Adresse des Gewinners zusenden.
10.
Der Versand der Preise, die im Rahmen des Gewinnspiels gewonnen wurden, erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung der Gewinner über ihren Gewinn im Rahmen des Gewinnspiels und dem Erhalt der in Absatz 9 genannten Rückmeldung.
11.
Der Veranstalter haftet nicht für falsche persönliche Angaben des Preisträgers, für eine Änderung seines Wohnsitzes während des Wettbewerbs oder für eine Änderung anderer Daten, die es unmöglich machen, dem Preisträger den Preis tatsächlich zu überreichen.
12.
Der Gewinner ist verpflichtet, für Preise, deren Wert 2.000,00 PLN übersteigt, Einkommensteuer in Höhe von 10% des Preiswertes gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vom 26. Juli 1991 zu zahlen. Die Steuer wird vom Veranstalter eingezogen und auf das Konto des zuständigen Finanzamtes überwiesen. In diesem Fall ist die Freigabe des Preises durch den Veranstalter an die Bedingung geknüpft, dass der Gewinner die auf den Preis entfallende Steuer an den Veranstalter (den Zahler) entrichtet. Im Falle des Gewinners wird der Veranstalter mit dessen Einverständnis die dem Teilnehmer gewährte Vergütung für den in § 4.1(a i) genannten Vertrag steuerlich anrechnen.
§ 5 Erklärungen und Lizenzen
1.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen des Reglements durch den Teilnehmer, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung bedarf, und ist gleichbedeutend mit der Abgabe einer Einverständniserklärung des Teilnehmers zur Verwendung seines Bildes und seiner persönlichen Daten für Zwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb.
2.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Wettbewerbsteilnehmer, dass ihm das ausschließliche und uneingeschränkte Urheberrecht an der Wettbewerbsaufgabe zusteht, die eine Manifestation seiner eigenen individuellen Arbeit mit originellem Charakter darstellt und frei von Sach- und Rechtsmängeln und Ansprüchen Dritter ist, und erklärt, dass er alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen oder Zustimmungen für die Nutzung der eingereichten Arbeiten (einschließlich der Rechte, sich als Person darzustellen und das Bild zu verbreiten) eingeholt hat, sofern diese für die Nutzung durch den Veranstalter notwendig oder erforderlich sind.
3.
Für den Fall, dass sich die in Absatz 1 oder 2 genannten Angaben als nicht mit der tatsächlichen und/oder rechtlichen Situation übereinstimmend erweisen sollten, trägt der Teilnehmer, der die Gewinnspielaufgabe eingereicht hat, im Falle von Ansprüchen Dritter die alleinige und gesamte Verantwortung und erklärt, dass er alle damit verbundenen Schäden des Veranstalters begleichen wird. Darüber hinaus unterliegt dieser Teilnehmer dem Ausschluss vom Wettbewerb und ist verpflichtet, den vom Veranstalter verliehenen Preis, sofern er ihn erhalten hat, unverzüglich zurückzugeben.
4.
Mit der Beendigung der Wettbewerbsaufgabe erklärt sich der/die Gewinner/in damit einverstanden, dass sein/ihr Bild oder das der in der Wettbewerbsaufgabe vorkommenden Personen für die
über das Internet in Form von Fotos, insbesondere in Form von Werbematerial, die auf dem Instagram-Profil @majaland.warsaw.official und auf den folgenden Websites veröffentlicht werden: www.majalandwarsaw.pl.
§ 6 Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten
1.
Der Verwalter der im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten ist MAJALAND WARSAW SP. Z O.O. KRS 0000753273, NIP 5252768298 (im Folgenden: "Verwalter").
2.
Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer oder ihrer gesetzlichen Vertreter werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
a.
zur Durchführung und Umsetzung des Gewinnspiels, zur Auswahl der Gewinner und des Gewinners und zur Vergabe der Preise, zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens (Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) "RODO") mit Zustimmung des Teilnehmers;
b.
um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere den Bestimmungen über: Buchhaltung, Steuern und andere Verpflichtungen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben (Art. 6.1.c RODO);
c.
die Erfüllung der berechtigten Interessen des Verwalters, d. h. die Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern oder ihren gesetzlichen Vertretern und die Feststellung oder Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Verwalter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit sowie die Abwehr solcher Ansprüche (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO).
3.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer können zu Marketingzwecken verarbeitet werden, wenn die Teilnehmer ihre gesonderte schriftliche Zustimmung erteilen. Wird die Zustimmung zu direkten Marketing- und Verkaufsaktivitäten an den Teilnehmer über spezifische Kommunikationskanäle erteilt, werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers verarbeitet, um Direktmarketing für die Produkte und Dienstleistungen des Veranstalters durchzuführen. Die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO, d. h. das rechtlich begründete Interesse an der Durchführung von Marketing- und Verkaufsaktivitäten in Verbindung mit den erteilten Einwilligungen in den Erhalt von Marketinginhalten über bestimmte Kommunikationskanäle (einschließlich Profiling).
4.
Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für die Dauer des Gewinnspiels und auch danach, d.h. bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, sowie zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer-, Buchführungs- und Archivierungspflichten verarbeitet.
5.
Im Falle der in § 6.3 genannten Einwilligung werden personenbezogene Daten für den Zeitraum verarbeitet, bis der Teilnehmer seine Einwilligung zum Erhalt von Marketing- und Verkaufsinhalten von uns über einen bestimmten Kommunikationskanal widerruft.
6.
Empfänger der personenbezogenen Daten von Teilnehmern oder gesetzlichen Vertretern können der Veranstalter, Einrichtungen, die dem Verwalter IT-, Rechts-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen auf der Grundlage einschlägiger Vereinbarungen erbringen, sowie Einrichtungen sein, die auf der Grundlage geltender Gesetze befugt sind, personenbezogene Daten zu erhalten, z. B. Gerichte und staatliche Behörden.
7.
Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter hat das Recht auf:
a.
Zugang zum Inhalt ihrer Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen;
b.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen;
c.
eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.
8.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden im Falle einer Einwilligung gemäß § 6(3) einer automatisierten Entscheidungsfindung unterzogen, einschließlich Profiling. Der Veranstalter führt ein Profiling durch, um die Interessen und Bedürfnisse des Teilnehmers in Bezug auf die vom Veranstalter angebotenen Produkte und Dienstleistungen besser zu verstehen. Auf der Grundlage des Profils sendet der Veranstalter Informationen, die auf die Präferenzen des Teilnehmers zugeschnitten sind, um unter anderem den Inhalt und das gesendete Werbe- und Informationsmaterial anzupassen und Produkte anzubieten, die es dem Veranstalter ermöglichen, die angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Folgende Daten werden für die Profilerstellung verwendet: Vorname, Nachname, Alter, Geschlecht, Sprache, Geburtsdatum, Stadt, Quelle der Datenerfassung. Darüber hinaus berücksichtigt der Veranstalter bei der Profilerstellung statistische Daten über das Verhalten auf Websites und mobilen Anwendungen.
§ 7 Beschwerden
1.
Alle Beschwerden über die Art und Weise, wie das Gewinnspiel durchgeführt wird, sind schriftlich an die Postanschrift des Veranstalters zu richten.
2.
Beschwerden sollten den Vor- und Nachnamen, die genaue Anschrift des Teilnehmers sowie eine detaillierte Beschreibung und Angabe des Grundes für die Beschwerde enthalten.
3.
Eventuelle Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs entgegengenommen.
4.
Beschwerden sind per Einschreiben an die Adresse des Veranstalters mit dem Vermerk "MAJALAND WARSAW - Bambino-Wettbewerb zum Kindertag" zu senden. Beschwerden, die nach Ablauf der in Absatz 3 dieser Klausel genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Datum des Poststempels ist ausschlaggebend für die Annahme der Beschwerde zur Prüfung.
5.
Reklamationen werden vom Veranstalter innerhalb von 14 Arbeitstagen nach ihrem Eingang beim Veranstalter auf der Grundlage der Bestimmungen des Reglements geprüft.
6.
Die Entscheidungen des Veranstalters über Beschwerden sind endgültig und verbindlich. Der Teilnehmer wird schriftlich über die Entscheidung des Veranstalters informiert.
7.
Für den Fall, dass eine eingereichte Beschwerde abgelehnt wird, erklärt sich der Veranstalter nicht bereit, an einem Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten teilzunehmen.
§ 8 Haftung
1.
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Telekommunikationsdienste, einschließlich solcher, die den Zugang zum Internet ermöglichen.
2.
Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass die Teilnahme am Gewinnspiel aufgrund technischer Probleme bei der Datenübertragung nicht möglich ist, und garantiert nicht, dass die Webseiten frei von Störungen oder Fehlern sind.
3.
Der Veranstalter haftet nicht für Datenverluste oder Schäden während oder nach der Übertragung.
§ 9 Schlussbestimmungen
1.
Der Veranstalter haftet nicht für die Absage des Wettbewerbs oder Änderungen des Zeitplans aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.
2.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit zu ändern, nachdem er zuvor auf der in § 1.3 der Regeln genannten Website Informationen über den Gegenstand der Änderung veröffentlicht hat, unter der Bedingung, dass die Änderung die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb nicht verschlechtert.
3.
Alle Zweifel bezüglich der Regeln des Wettbewerbs, der Auslegung und der Bestimmungen des Reglements werden vom Veranstalter geklärt.
4.
Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts geändert oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und sind für den Veranstalter und den Teilnehmer verbindlich.
5.
Das Reglement tritt am Tag der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens in Kraft.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.
Dieses Dokument (im Folgenden: Regeln) enthält die Regeln für die Teilnahme am Wettbewerb "Schulwettbewerb Freund ist ein Schatz! (im Folgenden: der Wettbewerb).
2.
Der Veranstalter des Wettbewerbs und gleichzeitig der Verwalter der personenbezogenen Daten seiner Teilnehmer, der auf dem Gebiet der Republik Polen von Majaland Gdańsk Sp. z o.o., mit Sitz in Warschau, Adresse: ul. Grzybowska 5a, 00-132 Warschau, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000755310, NIP 5252768832, im Folgenden "Majaland" genannt.
3.
Detaillierte Informationen über den Wettbewerb sind in den nachstehenden Regeln enthalten. Eine verkürzte Beschreibung der Wettbewerbsregeln ist auf der Website des Veranstalters unter www.majalandgdansk.pl oder auf den Diensten des Veranstalters zu finden: Instagram unter dem Profil @majaland.gdansk.official und Facebook unter dem Profil @majalandgdansk. Alle diese Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Nur die Bestimmungen des Reglements und die geltenden gesetzlichen Vorschriften haben Rechtskraft.
4.
Der Wettbewerb findet auf dem Gebiet der Republik Polen vom 23.05.2025 bis zum 10.06.2025 bis 23:59 Uhr statt. Die Wettbewerbszeiten können sich ändern.
§ 2 Teilnahme am Wettbewerb
1.
Ein Teilnehmer am Wettbewerb (im Folgenden: Teilnehmer) kann jede Person aus einer Schule oder Kindergartengruppe sein, die:
a.
einen Wettbewerbsbeitrag vorbereitet haben, d.h. ein Lied, einen Reim, eine Geschichte oder ein Bild mit mindestens einer der Figuren von Majaland geschrieben und bis zum 10.06.2025 an marketing@majaland.pl geschickt haben;
b.
darf 35 Personen nicht überschreiten;
c.
einen Park im Voraus ausgewählt und dem Veranstalter diese Auswahl mitgeteilt hat;
2.
Die Anzahl der Personen in der angemeldeten Gruppe darf 35 nicht überschreiten.
3.
Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit während des Wettbewerbs den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen (sowie die Vergabe des Preises an ihn zu verweigern), bei dem er Kenntnis von Handlungen erlangt hat, die gegen die Regeln verstoßen. Die Entdeckung von Umständen, die zur Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen durch den Teilnehmer nach dem Datum der Preisverleihung führen, berechtigt den Veranstalter, die Rückgabe des Preises oder seines Wertes zu verlangen.
4.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von den Teilnehmern erstellten Arbeiten zu dokumentieren und auf den Social-Media-Seiten des Veranstalters zu veröffentlichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Bild des Teilnehmers zu verwenden.
§ 3 Wettbewerbsaufgabe
1.
Die Wettbewerbsaufgabe (im Folgenden: Wettbewerbsaufgabe) besteht darin, ein Lied, ein Gedicht, eine Geschichte oder ein Gemälde vorzutragen, in dem mindestens eine der Majaland-Figuren vorkommt.
2.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Wettbewerbsaufgaben zu entfernen oder nicht in den Wettbewerb aufzunehmen:
a.
mit den Vorschriften des Veranstalters unvereinbar sind;
b.
die die in der Geschäftsordnung festgelegten Kriterien nicht erfüllen oder die nicht gemäß der Geschäftsordnung eingereicht wurden;
c.
Inhalte enthalten, die sittenwidrig, unmoralisch oder anstößig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen;
d.
die die Rechte, insbesondere die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, Dritter verletzen, einschließlich der unrechtmäßigen Verwendung von Bildern Dritter;
e.
Logos oder Inhalte mit werbendem Charakter enthalten, die sich auf andere Waren oder Dienstleistungen als die Marken von Majaland Gdansk beziehen.
§ 4 Preise und Regeln für den Ausgang des Gewinnspiels
1.
Der im Rahmen des Wettbewerbs zugewiesene Preispool umfasst:
- Kostenloser Schul- oder Kindergartenausflug in einen ausgewählten Majaland-Park im Paket mit Verpflegung, einzulösen zwischen 16.06.2025 und 31.12.2025 nach Voranmeldung oder Reservierung;
- 2x Ausflug mit einem Rabatt von -£10 auf ein Paket mit Verpflegung für jeden Tourteilnehmer, nicht mehr als 35 Teilnehmer.
Der Gewinn eines bestimmten Preises ist abhängig vom Sieg, der Podiumsplatzierung und unterliegt der Entscheidung des Veranstalters.
2.
Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge wird jeweils von einem Ausschuss vorgenommen, der sich aus vom Veranstalter ausgewählten Vertretern zusammensetzt.
3.
Bei der Beurteilung des Wettbewerbs bewertet die Kommission die Originalität, Kreativität und Übereinstimmung der Wettbewerbsaufgabe mit den Wettbewerbsbedingungen.
4.
Der Ausschuss wird 3 Gewinner auswählen, die Preise erhalten.
5.
Die Entscheidungen des Wettbewerbsausschusses sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Art und Weise, in der der Wettbewerb entschieden wurde, nicht anzufechten.
6.
Die Preise des Wettbewerbs werden nur in der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Form ausgegeben, ohne dass die Möglichkeit besteht, sie gegen andere Preise einzutauschen oder ihren Gegenwert in bar auszuzahlen.
7.
Der Anspruch auf die ausgelobten Preise kann nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, der Veranstalter erteilt seine schriftliche Zustimmung.
8.
Der Veranstalter informiert die Gewinner des Gewinnspiels bis zu 6 Tage nach der Durchführung des Gewinnspiels.
9.
Der Veranstalter haftet nicht für falsche persönliche Angaben des Preisträgers, für eine Änderung seines Wohnsitzes während des Wettbewerbs oder für eine Änderung anderer Daten, die es unmöglich machen, dem Preisträger den Preis tatsächlich zu überreichen.
§ 5 Erklärungen und Lizenzen
1.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur nach Akzeptanz der vorliegenden Regeln möglich und
dass die Schule oder der Kindergarten die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten der Schüler zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihres Bildes für die Zwecke des Wettbewerbs einholt, einschließlich
Veröffentlichung in den Werbematerialien des Veranstalters, insbesondere in Form von Werbematerialien, die auf dem Instagram-Profil @majaland.gdansk.official und auf den folgenden Websites veröffentlicht werden: www.majalandgdansk.pl. Die Schule oder der Kindergarten erklärt, dass sie/er mit der Anmeldung der Gruppe zum Wettbewerb über die entsprechenden Zustimmungen der Erziehungsberechtigten der Teilnehmer verfügt, deren personenbezogene Daten und/oder Bild in den eingereichten Wettbewerbsarbeiten erfasst sind.
§ 6 Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten
1.
Der Verwalter der im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten ist MAJALAND Gdańsk SP. Z O.O. KRS 0000755310, NIP 5252768832 (im Folgenden: "Verwalter").
2.
Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer oder ihrer gesetzlichen Vertreter werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
a.
zur Durchführung und Umsetzung des Gewinnspiels, zur Auswahl der Gewinner und des Gewinners und zur Vergabe der Preise, zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens (Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) "RODO") mit Zustimmung des Teilnehmers;
b.
um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere den Bestimmungen über: Buchhaltung, Steuern und andere Verpflichtungen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben (Art. 6.1.c RODO);
c.
die Erfüllung der berechtigten Interessen des Verwalters, d. h. die Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern oder ihren gesetzlichen Vertretern und die Feststellung oder Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Verwalter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit sowie die Abwehr solcher Ansprüche (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO).
3.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer können zu Marketingzwecken verarbeitet werden, wenn die Teilnehmer ihre gesonderte schriftliche Zustimmung erteilen. Wird die Zustimmung zu direkten Marketing- und Verkaufsaktivitäten an den Teilnehmer über spezifische Kommunikationskanäle erteilt, werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers verarbeitet, um Direktmarketing für die Produkte und Dienstleistungen des Veranstalters durchzuführen. Die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO, d. h. das rechtlich begründete Interesse an der Durchführung von Marketing- und Verkaufsaktivitäten in Verbindung mit den erteilten Einwilligungen in den Erhalt von Marketinginhalten über bestimmte Kommunikationskanäle (einschließlich Profiling).
4.
Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für die Dauer des Gewinnspiels und auch danach, d.h. bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, sowie zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer-, Buchführungs- und Archivierungspflichten verarbeitet.
5.
Im Falle der in § 6.3 genannten Einwilligung werden personenbezogene Daten für den Zeitraum verarbeitet, bis der Teilnehmer seine Einwilligung zum Erhalt von Marketing- und Verkaufsinhalten von uns über einen bestimmten Kommunikationskanal widerruft.
6.
Empfänger der personenbezogenen Daten von Teilnehmern oder gesetzlichen Vertretern können der Veranstalter, Einrichtungen, die dem Verwalter IT-, Rechts-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen auf der Grundlage einschlägiger Vereinbarungen erbringen, sowie Einrichtungen sein, die auf der Grundlage geltender Gesetze befugt sind, personenbezogene Daten zu erhalten, z. B. Gerichte und staatliche Behörden.
7.
Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter hat das Recht auf:
a.
Zugang zum Inhalt ihrer Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen;
b.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen;
c.
eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.
8.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden im Falle einer Einwilligung gemäß § 6(3) einer automatisierten Entscheidungsfindung unterzogen, einschließlich Profiling. Der Veranstalter führt ein Profiling durch, um die Interessen und Bedürfnisse des Teilnehmers in Bezug auf die vom Veranstalter angebotenen Produkte und Dienstleistungen besser zu verstehen. Auf der Grundlage des Profils sendet der Veranstalter Informationen, die auf die Präferenzen des Teilnehmers zugeschnitten sind, um unter anderem den Inhalt und das gesendete Werbe- und Informationsmaterial anzupassen und Produkte anzubieten, die es dem Veranstalter ermöglichen, die angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Folgende Daten werden für die Profilerstellung verwendet: Vorname, Nachname, Alter, Geschlecht, Sprache, Geburtsdatum, Stadt, Quelle der Datenerfassung. Darüber hinaus berücksichtigt der Veranstalter bei der Profilerstellung statistische Daten über das Verhalten auf Websites und mobilen Anwendungen.
§ 7 Beschwerden
1.
Alle Beschwerden über die Art und Weise, wie das Gewinnspiel durchgeführt wird, sind schriftlich an die Postanschrift des Veranstalters zu richten.
2.
Beschwerden sollten alle Einzelheiten und die genaue Anschrift des Teilnehmers sowie eine genaue Beschreibung und Angabe des Grundes für die Beschwerde enthalten.
3.
Eventuelle Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs entgegengenommen.
4.
Beschwerden sind per Einschreiben an die Adresse des Veranstalters zu senden, mit dem Vermerk "MAJALAND Gdańsk - Schulwettbewerb Freund ist ein Schatz". Beschwerden, die nach Ablauf der in Absatz 3 dieser Klausel genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Datum des Poststempels ist ausschlaggebend dafür, ob die Beschwerde berücksichtigt wird.
5.
Reklamationen werden vom Veranstalter innerhalb von 14 Arbeitstagen nach ihrem Eingang beim Veranstalter auf der Grundlage der Bestimmungen des Reglements geprüft.
6.
Die Entscheidungen des Veranstalters über Beschwerden sind endgültig und verbindlich. Der Teilnehmer wird schriftlich über die Entscheidung des Veranstalters informiert.
7.
Für den Fall, dass eine eingereichte Beschwerde abgelehnt wird, erklärt sich der Veranstalter nicht bereit, an einem Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten teilzunehmen.
§ 8 Haftung
1.
Der Veranstalter ist nicht für die technischen und kommunikativen Dienstleistungen verantwortlich.
2.
Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass die Teilnahme am Wettbewerb aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, und garantiert auch nicht, dass die Webseiten frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein werden.
3.
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden, die während oder nach dem Wettbewerb entstehen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1.
Der Veranstalter haftet nicht für die Absage des Wettbewerbs oder Änderungen des Zeitplans aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.
2.
Der Veranstalter stellt den Gewinnern des Wettbewerbs keinen Transport zum und vom Majaland Park Gdańsk zur Verfügung.
3.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit zu ändern, nachdem er zuvor auf der in § 1.3 der Regeln genannten Website Informationen über den Gegenstand der Änderung veröffentlicht hat, unter der Bedingung, dass die Änderung die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb nicht verschlechtert.
4.
Alle Zweifel bezüglich der Regeln des Wettbewerbs, der Auslegung und der Bestimmungen des Reglements werden vom Veranstalter geklärt.
5.
Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts geändert oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und sind für den Veranstalter und den Teilnehmer verbindlich.
6.
Das Reglement tritt am Tag der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens in Kraft.