Regeln und Vorschriften für Majaland Themenparks in Polen
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
1 Der Park befindet sich auf einem Privatgrundstück. Er ist ein Ort zum Spielen und Erholen
für alle Besucher. Der Zweck dieses Reglements ist es, Folgendes zu gewährleisten
für alle Besucher, damit sie sich im Park sicher erholen können.
2. die Vorschriften auf den Grundsätzen der Sicherheit, des Respekts und der Höflichkeit gegenüber anderen beruhen und
Respekt für die Umwelt.
(3) Der Inhalt des Reglements ist an der Hauptkasse des Parks und auf der Website des Parks verfügbar.
www.majaland.pl. Jeder Besucher des Parks ist verpflichtet, Folgendes zu akzeptieren
die geltenden Regeln und Vorschriften zu beachten und einzuhalten (unabhängig von der Art der erworbenen Fahrkarte) Na
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, dürfen sich nicht auf dem Gelände des Majaland-Parks aufhalten.
und ein aggressives Verhalten an den Tag legen, das die Sicherheit der Gäste im Park gefährden kann.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Geschäftsordnung wird der Zuwiderhandelnde von der Veranstaltung ausgeschlossen.
aus dem Park. Der Eintrittspreis und die Parkgebühr werden in diesem Fall nicht erstattet.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln durch Inhaber von Jahreskarten
Die Parkleitung hat das Recht, diese zu streichen.
Artikel 2 - Parken
1 Der Majaland Park verfügt über einen Besucherparkplatz. Er ist täglich während der Öffnungszeiten geöffnet
Parks.
2 Der Parkplatz ist nicht bewacht. Der Park ist nicht verantwortlich für den Diebstahl des Fahrzeugs, der darin befindlichen Gegenstände
ein auf dem Parkplatz abgestelltes, beschädigtes oder verunfalltes Fahrzeug.
(3) Im Park gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Die Besucher des Parks sind
verpflichtet, die Beschilderung auf dem Parkplatz zu beachten. Verwenden Sie
Kraftfahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz erlaubt, dies gilt nicht für
Service- und Rettungsfahrzeuge. Der Parkplatz darf nur verlassen werden von
ausgewiesene Ausgänge und Ausfahrtszonen. Die Geschwindigkeit im Parkhaus ist auf 15 km/h begrenzt und Fußgänger
haben immer Vorrang.
4 Der Stellplatz ist bezahlt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das System
an der Kasse oder online über die Website des Parks.
5. Jeder Gast, der die Majaland-Jahreskarte erworben hat, hat die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben.
Parkausweis. Er ist einer bestimmten Person zugewiesen und berechtigt Sie zu
das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem Majaland-Parkplatz. Es ist nicht
Die Weitergabe eines Parkscheins an Dritte oder eine sonstige Nutzung ist zulässig.
als in den vorgenannten Regeln und Vorschriften festgelegt. Das Verlassen einer
Fahrzeugs auf dem Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Parks ist verboten. Im Falle von
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift lässt das Parkpersonal das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abschleppen.
Eigentümer.
6. Das Zelten, Grillen und Picknicken auf dem Parkplatz ist strengstens verboten.
verboten.
(7) Es ist nicht gestattet, Kinder und/oder Tiere unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz zurückzulassen. W
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung werden die zuständigen Dienststellen benachrichtigt, damit sie
die Befreiung von Kindern und/oder Tieren. Die mit der Befreiung verbundenen Kosten werden von der Person getragen, die
Verstöße gegen Rechtsvorschriften.
Alkoholkonsum, Drogenkonsum und die Einnahme von Alkohol sind auf dem Parkplatz strengstens verboten.
Rauschmittel, Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer.
9. Die Verschmutzung des Parkplatzes ist verboten.
10. es ist verboten, die öffentliche Ordnung auf dem Parkplatz zu stören.
(11) Fahrräder, Skateboards und Rollerblades sind auf dem Parkplatz nicht erlaubt.
12. Fahrzeuge, die entzündliche, ätzende oder
explosiv.
13 Der Parkplatz ist ständig zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf
a. Sicherheit von Personen und Überprüfung der Nutzung des Parkplatzes.
b. Aufnahmen von Überwachungskameras können die Grundlage für Konsequenzen sein
Rechtliche Schritte gegen Nutzer von Parkplätzen, die sich nicht an die
die Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsordnung.
Artikel 3 - Zutritt zum Majaland-Park
(1) Der Zutritt zum Park ist nur während der Öffnungszeiten des Parks mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
Die Eintrittskarten können auf der Website oder an der Kasse des Parks erworben werden. Gültigkeit der Eintrittskarte
unterliegt der Überprüfung durch das Parkpersonal. Ein ungültiges Ticket wird zurückgewiesen.
(2) Jeder, der den Park in einer Weise betritt, die den oben beschriebenen Bedingungen zuwiderläuft, wird
verwiesen und verliert die Möglichkeit, den Park an diesem Tag wieder zu betreten.
3. Der Park behält sich das Recht vor, die Anlage ohne vorherige Ankündigung für Besucher zu schließen.
Informationen. Dies stellt keinen Grund für eine Klage dar, kann aber in jedem Fall
zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Kosten für die Eintrittskarte führen.
4 Der Park behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, falls erforderlich,
Zutrittsbeschränkungen für den Park bei Vollbelegung.
5. jede Person sollte sich vor dem Besuch des Parks mit dessen Verfügbarkeit und Öffnungszeiten vertraut machen
Park auf der Website des Parks verfügbar.
6. Die Parkleitung behält sich das Recht vor, eine Sichtkontrolle des Gepäcks durchzuführen.
bevor er den Park betritt. Wenn der Besucher der Kontrolle nicht zustimmt, kann er/sie mit
den Zugang zum Park zu verweigern.
7. Es ist verboten, Tiere in den Park mitzubringen (mit Ausnahme von Blindenhunden und Hunden
Assistenten in offiziellen Hundewesten und Geschirren). Ein Blindenhund darf nicht sein
Gefahr für andere Besucher und Parkmitarbeiter. Jedes Mal, wenn ein Besucher eingelassen wird
Über die Mitnahme eines Blindenhundes in den Park entscheidet der Parkleiter.
8 Kinder, die sich unbeaufsichtigt im Park aufhalten, müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren
Jahre müssen unter ständiger Aufsicht ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten stehen.
9. Beaufsichtigung während der Nutzung der Attraktion: wenn das Kind eine Beaufsichtigung benötigt (gemäß den Regeln der Attraktion),
Der Erziehungsberechtigte muss ihn begleiten und mindestens 15 Jahre alt und völlig unabhängig sein.
(10) Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer sind in der
"Leitfaden für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer", der an der Rezeption erhältlich ist.
11. Pro 10 Kinder (Gruppe) ist mindestens 1 Betreuer erforderlich.
Bei eklatanten Verstößen von Gruppenmitgliedern gegen die Geschäftsordnung behält sich der Park das Recht vor
um die gesamte Gruppe aus dem Park zu vertreiben.
13 Der Park haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Gegenständen
von Gästen mitgebracht.
14 Im Park gibt es Kameras. Der Verwalter von personenbezogenen Daten, die von
der Videoüberwachung ist die jeweilige Majaland Gesellschaft, je nach Park, die
Sie besuchen z.B.
Majaland Kownaty Sp. z o.o. (KRS 0000499557)
Majaland Warszawa Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000753273),
Majaland Gdańsk Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000755310)
Jeder der Verwalter hat einen Datenschutzbeauftragten in der Person von Frau Daria Bartnicka bestellt,
Kontaktaufnahme mit dem DSB per E-Mail möglich: iod@odokancelaria.pl
15. der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten
und Personen im Park, zum Schutz des Eigentums und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen
das Sicherheitsniveau der Einrichtungen und Systeme, in denen Informationen verarbeitet werden
(Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern im Überwachungsbereich) auf der Grundlage der
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO (berechtigtes Interesse des oben genannten Verwalters) und
Artikel 22² des Arbeitsgesetzes (im Falle von Arbeitnehmern). Kategorien von Daten, die von der Überwachung erfasst werden
das Bild von Personen im Überwachungsbereich einschließen.
(16) Empfänger von Videoüberwachungsaufzeichnungen können Einrichtungen sein, die einen Anspruch auf
personenbezogene Daten auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf keine Daten übermitteln
personenbezogene Daten an externe Parteien, einschließlich der Übermittlung von Daten in Drittländer oder
Internationale Organisationen. Zugang zu den persönlichen Überwachungsdaten wird gewährt
nur befugte Mitarbeiter des Verwalters.
(17) Der Verwalter wendet beim Einsatz des Überwachungssystems den Grundsatz der Zweckbindung an und
Minimierung durch Begrenzung des Überwachungsbereichs auf das notwendige Maß, das
deckt sensible Bereiche des Parks ab, die Überwachung umfasst keine sanitären Einrichtungen,
Garderoben, Toiletten.
18 Der Verwalter darf die Videoaufzeichnungen nur für die Zwecke verarbeiten, für die sie erhoben wurden, und
sie während eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten ab dem Datum der Registrierung im System zu speichern
IT. Die Überwachung wird rund um die Uhr durchgeführt. Für den Fall, dass Aufnahmen
Die Bilder gelten als Beweismittel in Verfahren nach dem Gesetz oder der Verordnung des Verwalters
Kenntnis davon erlangt, dass sie ein Beweismittel in dem Verfahren darstellen können, wird die Frist
bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens verlängert. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums
Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, zu vernichten, sofern nicht besondere Bestimmungen
etwas anderes vorsehen.
19. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Überwachungsdaten ist jede betroffene Person verpflichtet
haben die folgenden Rechte:
Informationen über das Vorhandensein einer Überwachung an einem bestimmten Ort, deren Umfang
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zugang zu Ihren Daten und Berichtigung des Inhalts Ihrer Daten;
das Recht, die Anonymisierung Ihres Bildes und/oder die Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken;
gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Einspruch erheben und eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen können.
die staatliche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, d.h. der Präsident des Amtes
Für den Schutz personenbezogener Daten ist die Kommission zuständig (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
20. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird auf der Grundlage der so verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht
automatisierte Entscheidungen, einschließlich Entscheidungen, die sich aus dem Profiling ergeben.
Artikel 4 - Jahreskarten und Abonnements
(1) Der Eintritt in den Park ist für Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 85 cm kostenlos. Für Kinder ≥ 85 cm und Erwachsene
gilt eine Ganztageskarte ≥ 85 cm. Die Größenmessung erfolgt immer in Schuhen, in
angemessen und genau. Wenn Sie sich über eine Messung im Unklaren sind, können Sie sich an
wenden Sie sich zur Überprüfung an den Dienst. Das Ergebnis der Messungsprüfung ist endgültig und verbindlich.
2 Es besteht die Möglichkeit, eine MajaPass-Jahreskarte (Jahresabonnement) zu erwerben. Jahreskarte
ist an eine bestimmte Person gebunden und kann nicht an Dritte übertragen werden.
(3) Der Eintritt für Gruppen erfolgt immer zu den aktuellen Eintrittspreisen.
Gruppen.
4 Geburtstagskarten sind zu einem Sonderpreis im Park erhältlich.
5 Die verkaufte Eintrittskarte ist nicht umtauschbar oder erstattungsfähig. Die einmal gekaufte Eintrittskarte ist nicht Gegenstand von
Beschwerden. Eine verlorene Fahrkarte wird nicht durch eine neue ersetzt und das Geld wird nicht erstattet.
6 Reklamationen, Anfragen und sugese können an die folgenden Adressen gerichtet werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
7 Der Park behält sich das Recht vor, die Eintrittspreise jederzeit zu ändern.
Artikel 5 - Fahrräder, Motorräder und sonstige Fahrzeuge
1. alle Fahrräder, Motorräder, Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates, Go-Karts, Geländeräder und andere
Verkehrsmittel sind im Parkgebiet verboten (mit Ausnahme von Parkplätzen), ausgenommen Autos
Eigentum des Parks, Rollstühle, Buggys und Kinderwagen
Transport.
2. Kraftfahrzeuge für Menschen mit Behinderungen - Mobilitätsroller - können
mit Genehmigung des Parkleiters erlaubt. Ihre Geschwindigkeit muss auf maximal 5 km/h begrenzt sein.
(Schrittgeschwindigkeit).
3. Ein Fahrradabstellplatz ist am Eingang des Parks deutlich gekennzeichnet. Alle Besucher
Die Besucher des Parks müssen ihre Fahrräder hier abstellen. Die Besucher müssen ihre Fahrzeuge sichern
gegen Diebstahl.
(4) Der Park haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle mit Fahrrädern
oder Motorrädern, die sich in dem beschriebenen Lagerbereich befinden.
Artikel 6 - Rollstühle, Go-Karts und Kinderwagen
1. Rollstühle werden in ausgewiesenen und deutlich gekennzeichneten Bereichen zur Verfügung gestellt. Nummer
Rollstühle ist begrenzt. Als Sicherheitsmerkmal für beide Rollstühle
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Wenn der Gast keinen Personalausweis vorlegen möchte, kann er
nach Zahlung einer Kaution von 400 PLN im Park einen Rollstuhl benutzen.
2. Kinderwagen müssen so abgestellt werden, dass sie den Ausgang aus den Bereichen nicht blockieren.
Attraktionen (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Andernfalls können die Trolleys
vom Parkpersonal angepasst werden. Aus Gründen des Brandschutzes ist der Zugang von
Das Mitnehmen von Wagen in den Theaterbereich ist verboten. Der Park ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder
Schäden an Rollstühlen oder Kinderwagen, die auf dem Gelände zurückgelassen werden.
Artikel 7 - Szai
1. Der Park verfügt über eine begrenzte Anzahl von Schließfächern (gegen Gebühr), die sich in der Nähe des Eingangs zum Park befinden.
und werden zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen verwendet. Szai muss
vor Schließung des Parks geleert werden, andernfalls werden sie von der Polizei geleert.
Parkpersonal.
2 Der Park ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die auf szaach hinterlassen werden.
3 Es ist verboten, Gegenstände im Park unbeaufsichtigt zu lassen.
Verdächtige Pakete, die unbeaufsichtigt bleiben, werden entfernt.
4. Während der Evakuierung der Gäste aus dem Park ist es verboten, die auf szaach hinterlegten Gegenstände abzuholen.
Artikel 8 - Öffentliche Ordnung und soziale Normen
1. Alle Gäste müssen die öffentliche Ordnung respektieren und sich anderen gegenüber mit
Respekt. Die Besucher werden gebeten, im Park angemessene Kleidung zu tragen, d.h. vollständige Kleidung.
(2) Das Tragen von Badekleidung ist nur im Außenbereich des Parks gestattet.
(3) Im Interesse der Gäste und aus Sicherheitsgründen ist es verboten:
(a) Rauchen im gesamten Park;
(b) Aufenthalt im Park unter Alkoholeinfluss;
(c) Das Mitbringen von lauten Musikgeräten in den Park und das Abspielen von lauter Musik;
d) Mitbringen, Mitführen und Verkaufen von Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern und anderen
Sprengstoff im Park;
(e) Mitbringen von Rauschmitteln in den Park und/oder Konsum oder Verkauf von
Drogen und die Anwesenheit von alkoholisierten Personen im Park
psychoaktive Substanzen;
(f) kommerzielle Aktivitäten im Park und auf dem Parkplatz zu betreiben;
(g) Verteilung, Platzierung von Werbematerial, Durchführung von Umfragen ohne
die vorherige schriftliche Genehmigung der Parkleitung;
(h) Entfernen oder Beschädigen von Gegenständen, die dem Park, seinen
Mitarbeiter oder andere Besucher des Parks;
i) Störung der Ruhe der Parkbesucher und Beeinträchtigung der Arbeit der
Parkpersonal;
(j) jede Form von Vandalismus im Park;
(k) Abhalten von Versammlungen und/oder Halten von Reden, Befürworten, Agitieren,
Einziehung von Mitgliedsbeiträgen, Geldern, Verteilung, Tausch oder Angebot
im Park ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die
Parkverwaltung;
(l) Betreten von Betriebsgelände oder Betriebsstraßen;
(m) Verwendung eines Handstativs für (mobile) Attraktionen oder Mitnahme eines Handstativs zu ihnen
Kameras, Telefone oder Selfie-Sticks. Eine Sportkamera ist erlaubt, aber nur
mit Brustgeschirr;
(n) Einsatz von Drohnen im Park, sofern keine schriftliche Genehmigung des Verwalters vorliegt
Park.
4. jeder Besucher, der gegen die in Artikel 8 aufgeführten Verbote verstößt, sowie Personen, die sich an der
werden aus dem Park entfernt.
5. Besucher, denen der Zutritt zum Park aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln verweigert wurde, dürfen nicht
wieder einreisen und kann unter keinen Umständen eine Entschädigung verlangen.
(6) Die Gäste haften persönlich für Schäden, die sie anderen Personen und Gegenständen zufügen.
die sich aufgrund von Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen im Park befinden. Für Personen
die sich in der Obhut anderer Personen befinden, unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Park ist nicht verantwortlich für
die Verantwortung für die von den Gästen verursachten Schäden.
Artikel 9 - Verlassen des Parks
(1) Alle Besucher sind verpflichtet, den Park spätestens zur Schließzeit zu verlassen; in
Andernfalls benachrichtigt der Park die zuständigen Stellen. Nach dem Verlassen des Parks ist es nicht möglich
Rückkehr.
Der Wiedereintritt in den Park am selben Tag ist nur nach Erhalt eines Stempels im
Kasse.
Artikel 10 - Zulassung zu Attraktionen
1 Die Gäste sind verpflichtet, die Anweisungen zur Benutzung der Attraktionen zu befolgen, die in der
der einzelnen Attraktionen. Was die Einhaltung der Anweisungen betrifft, so ist es nicht möglich, mit einem Mitarbeiter zu diskutieren
den Betrieb der Attraktion. Die Anweisungen sind ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gäste sind
verpflichtet, ihre Bestimmungen einzuhalten.
2. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, lose Gegenstände jeglicher Art mitzunehmen.
einer Art (Brillen, Handtaschen, Handys, Schals, Selfie-Sticks, Halterungen
Sportkameras, Fotoapparate, usw.) auf den Attraktionen. Informationen über verbotene Gegenstände unter
die betreffende Attraktion wird auf einer Informationstafel neben der Attraktion ausgehängt. Die Besucher werden gebeten
diese Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Regalen oder in den Behältern im Depot vor dem Gebäude zu deponieren
Eingang zur Attraktion. Der Besucher bleibt jederzeit für diese Gegenstände verantwortlich. Der Park bietet keine
haftet für jegliche Beschädigung und/oder Verlust dieser Gegenstände.
(3) Die Gäste sollten alle Vorsichtsregeln an allen Attraktionen beachten, in
vor allem beim Verlassen der Attraktion. Es ist nicht erlaubt, zu springen, aus der Attraktion zu laufen oder zu springen
nach den mechanischen Attraktionen. Wenn Sie mit der Nutzung der Attraktionen fertig sind, müssen Sie in aller Ruhe gehen
den Bereich der betreffenden Attraktion.
4. bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Wind, Regen, Sturm, zu niedrige oder zu
hohe Temperaturen usw.) können einige Attraktionen (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt für
auch bei technischen Unterbrechungen während der Reparatur und Wartung. Die Entscheidung für
Die (vorübergehende) Schließung wird von der Verwaltung vorgenommen und ist nicht anfechtbar.
Eventuelle Schließungen aus den oben genannten Gründen werden vom Park nicht von der
im Voraus. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen aus den oben genannten Gründen darf nicht
einen Anspruch begründen, dürfen auf keinen Fall zu einer teilweisen oder
volle Rückerstattung der Eintrittsgelder.
5. die Attraktionen öffnen abwechselnd, abwechselnd oder später, je nach Anzahl der
der Gäste, die im Park übernachten. Bei niedrigeren Belegungszahlen wird jede Attraktion für
50 % der Zeit. Der Ersatz oder die verspätete Öffnung der Attraktion ist auf der Tafel zu vermerken
Informationen und Dienste in einem dieser Modi berechtigen den Nutzer in keiner Weise
teilweise oder vollständige Erstattung der Eintrittsgelder.
(6) Der Betreiber kann beschließen, einer Person den Zutritt zu der Attraktion zu verweigern, wenn diese die folgenden Bedingungen nicht erfüllt
Bestimmungen der Geschäftsordnung. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen und ihre
Betreuer. Die Regeln sind an der Rezeption im "Leitfaden für Menschen mit Behinderungen" erhältlich
und ihre Betreuer".
(7) Jeder Besucher des Parks, der die Attraktionen nutzen möchte, ist verpflichtet, die folgenden Regeln zu beachten
stellen Sie sich in eine deutlich gekennzeichnete Warteschlange und warten Sie, bis Sie an der Reihe sind. Eingänge, Ausgänge
und die Notausgänge des Parks und der verschiedenen Attraktionen dürfen nicht blockiert werden.
8 Jeder Besucher muss die Attraktion nach der Aktivität verlassen. Wenn er/sie zurückkehren möchte
die Attraktion nutzen möchten, müssen sich erneut wie oben beschrieben anstellen.
9. Rauchen, Gebrauch von elektronischen Zigaretten, Essen und Trinken sind strengstens verboten.
auf allen Attraktionen und in Warteschlangen verboten (sowohl in Innenräumen
als auch im Freien).
10. Die Warteschlangen zu den Attraktionen werden geschlossen, wenn der Park schließt, es sei denn, dies ist angegeben.
sonst.
Artikel 11 - Zulassung zu Veranstaltungen
1 Die Gäste müssen die Regeln für jede Bühnenshow im Park beachten.
2 Die Mitarbeiter des Parks sind für die Ausstellung, auf der sie arbeiten, verantwortlich. Die Besucher sind verpflichtet
Befolgen Sie die Anweisungen des Bedienpersonals.
(3) Das Theater verfügt über eine bestimmte Höchstzahl von Plätzen, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden dürfen.
überschritten werden.
4. Wenn die Zahl der Plätze voraussichtlich überschritten wird, haben die Mitarbeiter des Parks das Recht
den Zutritt weiterer Gäste zur Veranstaltung ohne Entschädigung für die Eintrittskarte verweigern.
5 Der Besucher ist verpflichtet, sich anzustellen und zu warten, bis er an der Reihe ist.
6 Aus Gründen des Brandschutzes sind Kinderwagen im Theatersaal nicht erlaubt.
7 Jeder Gast muss den Ausstellungsbereich am Ende der Show verlassen. Wenn sie wiederkommen möchten
für die Show, müssen sich wieder wie oben beschrieben anstellen.
Artikel 12 - Bestellung
Während des Besuchs des Parks ist jeder Besucher verpflichtet, die Umwelt zu respektieren: alle Abfälle
müssen in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden. Sie dürfen den Park nur betreten
ausgewiesene Wege. Die Beschädigung von Pflanzen, Blumen, Sträuchern und Rasenflächen ist nicht gestattet.
Artikel 13 - Schwimmen
Das Schwimmen in Wassertrögen und Springbrunnen ist streng verboten.
Artikel 14 - Hygienevorschriften
1 Im Park gibt es deutlich gekennzeichnete Toiletten. Es ist verboten, Ihre Bedürfnisse mitzunehmen
physiologisch in Bereichen, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
2. Es ist obligatorisch, hygienische Aktivitäten mit Kindern nur in ausgewiesenen und
deutlich an den dafür vorgesehenen Stellen.
3. Das Werfen von Gegenständen in die Toiletten ist verboten. Slipeinlagen, Windeln, Feuchttücher
usw. müssen in Containern mit Sanitärabfällen entsorgt werden.
(4) In den Toiletten und Sanitäranlagen ist das Rauchen und der Gebrauch von Zigaretten verboten.
elektronisch.
Artikel 15 - Verlorene Gegenstände
1 Jeder Gast ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Gefundene Gegenstände müssen immer
an der Rezeption am Eingang des Parks abgegeben werden.
2 Der Park haftet nicht für Diebstahl und Schäden an verlorenen Gegenständen.
3. Erklärungen über verloren gegangene Gegenstände müssen per E-Mail an die nachstehenden Adressen geschickt werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
4 Die E-Mail muss an den Park gesandt werden, in dem der Gegenstand verloren gegangen ist. Es ist auch möglich
Einreichung eines Formulars für verlorene Gegenstände an der Kasse des Parks oder auf der Website.
5. Gefundene Gegenstände können nach Rücksprache mit dem Kundendienst
vom Eigentümer an der Kasse des Parks abgeholt werden.
6 Fundsachen werden maximal 2 Monate lang aufbewahrt.
Artikel 16 - Verlorene Kinder
Wenn ein Kind verloren geht und von einem Parkmitarbeiter gefunden wird, erhält das Kind
zur Kasse des Parks begleitet werden, wo es von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Artikel 17 - Verpflegung und Geschäft
(1) Die Preise in den Gaststätten und Geschäften sind klar und deutlich angegeben und es ist nicht möglich
Einsprüche und Forderungen gegen sie zu erheben.
2. die Liste der verwendeten Zutaten und die Zusammensetzung der Gerichte in Bezug auf Allergene kann
vor dem Besuch des Parks unter info@majalandkownaty.pl schriftlich einholen,
info@majalandwarsaw.pl , info@majalandgdansk.pl. Weitere Informationen sind erhältlich bei
Parkpersonal vor Ort.
3. Bei Einkäufen in den gastronomischen Einrichtungen und im Shop sollten die Parkbesucher Folgendes erhalten
Quittung. Wenn der Besucher eine Quittung mit TIN erhalten möchte, muss er dies der
die Kassiererin darüber, bevor Sie einkaufen gehen.
(4) Die verkauften Mahlzeiten und/oder Getränke können nicht umgetauscht oder erstattet werden. Nach dem Kauf einer Mahlzeit und/oder eines
Getränk verzichtet der Käufer auf seine diesbezüglichen Einwände. Beanstandungen in Bezug auf die gemachten
Einkäufe von Gästen müssen sofort dem Parkmanager vor Ort gemeldet werden.
5 Der Park erhebt für alle im Park gekauften Getränke, die in Dosen ausgeschenkt werden, ein Pfand,
Flaschen oder Kartons. Das Pfand kann vom Gast zurückverlangt werden, wenn er das Leergut zurückbringt.
Verpackung und Vorlage des Kassenbons in der Gaststätte.
Artikel 18 - Notsituationen
1. Im Falle eines Brandes, eines Unfalls, einer Evakuierung usw. ist Folgendes genau und uneingeschränkt zu befolgen
die Anweisungen der Parkmitarbeiter.
2. Im Falle einer Evakuierung ist der Wiedereintritt in evakuierte Gebäude/Veranstaltungsorte nicht gestattet.
3. Alle Unfälle und Verletzungen müssen sofort der Erste-Hilfe-Station gemeldet werden.
die sich am Eingang befinden, um das Ereignis zu erfassen, zu kontrollieren und gegebenenfalls
Erste Hilfe leisten. Der Park ist nicht verantwortlich für Unfälle und/oder Verletzungen
Leichen, die nicht sofort nach ihrem Auftreten in der Erste-Hilfe-Station gemeldet wurden.
Artikel 20 - Zahlungsmodalitäten
(1) Besucher, die Eintrittskarten an der Abendkasse kaufen, sind verpflichtet, die ausgestellten
lösen Sie Ihr Wechselgeld sofort an der Kasse ein. Danach werden diesbezügliche Beschwerden nicht mehr berücksichtigt.
berücksichtigt werden. Beschwerden über geleistete Zahlungen sind an die Kassierer zu richten.
sofort nach dem Kauf, bevor Sie die Kasse verlassen.
Die folgenden Währungen werden akzeptiert: Polnischer Zloty.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel im Park sind: Bargeld, Zahlungskarten und in ausgewählten
Bi-Bit-Zahlungspunkte.
4. es ist möglich, mit der internen Währung des Parks "Maja" oder mit einem Gutschein zu bezahlen
in bestimmten, vorher festgelegten Fällen. Gutscheine werden nicht zurückgenommen,
gegen Geld umgetauscht, ersetzt oder verlängert werden.
5. im Park gibt es einen Geldautomaten.
Artikel 21 - Kauf von Fahrkarten
1 Gäste können auf zwei Arten Eintrittskarten für den Park erwerben:
a) Als Gast - Kauf eines Tickets ohne Registrierung eines Benutzerkontos, das
die für den Abschluss der Transaktion erforderlichen Basisdaten bereitstellen,
b) Durch Anlegen eines Kontos (MajaPass) - Kauf einer Eintrittskarte im Rahmen eines Jahresabonnements,
die die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Bereitstellung von zusätzlichen
Daten.
Um ein Ticket als Gast zu kaufen, muss der Nutzer folgende Angaben machen
Daten:
a) Vor- und Nachname - erforderlich zur Identifizierung des Benutzers,
b) Telefonnummer - wird verwendet, um das Ticket in Form eines QR-Codes (SMS) zu versenden und
für eine eventuelle Kommunikation markengowej (SMS/MMS) im Falle eines Ausdrucks von
zusätzliche Zustimmung,
(c) Land - Angabe der bevorzugten Kommunikationssprache,
d) E-Mail-Adresse - notwendig, um den Kauf und die Zustellung des Tickets zu bestätigen.
(3) Beim Kauf einer Fahrkarte im Rahmen eines Jahresabonnements (MajaPass) ist der Nutzer verpflichtet
ist die Registrierung eines Kontos und die Angabe zusätzlicher Daten, einschließlich:
a) Adresse - um festzustellen, welchem Park der Nutzer am nächsten ist,
(b) Lichtbild - freiwillig zur Identifizierung des Jahreskarteninhabers abzugeben.
4. die Bereitstellung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Daten für die Abwicklung des Fahrkartenkaufs und die Zustellung der Fahrkarte erforderlich ist
Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte Daten anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine
Die Gültigkeit kann vom Park überprüft werden.
5. Durch die Einrichtung eines Kontos bei MajaPass erklärt sich der Nutzer bereit, das Konto aufrechtzuerhalten, indem er
die Dauer Ihres Abonnements und die Verarbeitung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit der Richtlinie
Der Datenschutzbeauftragte des Parks.
6. ein elektronisch erworbener Fahrschein wird an eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt
vom Benutzer angegeben.
7. Bei MayaPass-Jahreskarten ist für die Nutzung der Fahrkarte die Vorlage der Karte erforderlich und
ein Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität des Gastes.
8. im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Tickets (z.B. bei versuchter Nutzung eines
(z.B. wenn das Ticket von einer unbefugten Person erworben wurde), behält sich der Park das Recht vor, das Ticket zu stornieren.
Artikel 22 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen auf der Website des Parks. Informationen zum Datenschutz
Persönliche Besucher des Parks sind auf der Website des Parks zu finden.
Artikel 23 - Bildmaterial
1. Dem Parkpersonal ist es gestattet, Fotos oder Aufnahmen (mit Kameras oder anderen
als Überwachungskameras) für Parkbesucher, die später für die Zwecke der
Kommunikation durch den Park. Fotos von bestimmten Personen dürfen nur mit Erlaubnis des Parkleiters gemacht werden.
der betreffende Besucher. Der Administrator, um das Bild der Person auf der Website zu verbreiten
wird die entsprechende Genehmigung einholen.
(2) Für die Verbreitung eines Bildes durch den Administrator ist keine Genehmigung erforderlich, wenn es Folgendes enthält
das Bildnis einer bekannten Person, wenn das Bildnis im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit aufgenommen wurde
seine oder ihre öffentlichen Funktionen, insbesondere politische, soziale, berufliche oder
einer Person, die nur einen Teil eines Ganzen darstellt, wie eine Versammlung, eine Landschaft, ein öffentliches
Veranstaltung.
Regeln und Vorschriften für Majaland Themenparks in Polen
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
1 Der Park befindet sich auf einem Privatgrundstück. Er ist ein Ort zum Spielen und Erholen
für alle Besucher. Der Zweck dieses Reglements ist es, Folgendes zu gewährleisten
für alle Besucher, damit sie sich im Park sicher erholen können.
2. die Vorschriften auf den Grundsätzen der Sicherheit, des Respekts und der Höflichkeit gegenüber anderen beruhen und
Respekt für die Umwelt.
(3) Der Inhalt des Reglements ist an der Hauptkasse des Parks und auf der Website des Parks verfügbar.
www.majaland.pl. Jeder Besucher des Parks ist verpflichtet, Folgendes zu akzeptieren
die geltenden Regeln und Vorschriften zu beachten und einzuhalten (unabhängig von der Art der erworbenen Fahrkarte) Na
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, dürfen sich nicht auf dem Gelände des Majaland-Parks aufhalten.
und ein aggressives Verhalten an den Tag legen, das die Sicherheit der Gäste im Park gefährden kann.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Geschäftsordnung wird der Zuwiderhandelnde von der Veranstaltung ausgeschlossen.
aus dem Park. Der Eintrittspreis und die Parkgebühr werden in diesem Fall nicht erstattet.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln durch Inhaber von Jahreskarten
Die Parkleitung hat das Recht, diese zu streichen.
Artikel 2 - Parken
1 Der Majaland Park verfügt über einen Besucherparkplatz. Er ist täglich während der Öffnungszeiten geöffnet
Parks.
2 Der Parkplatz ist nicht bewacht. Der Park ist nicht verantwortlich für den Diebstahl des Fahrzeugs, der darin befindlichen Gegenstände
ein auf dem Parkplatz abgestelltes, beschädigtes oder verunfalltes Fahrzeug.
(3) Im Park gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Die Besucher des Parks sind
verpflichtet, die Beschilderung auf dem Parkplatz zu beachten. Verwenden Sie
Kraftfahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz erlaubt, dies gilt nicht für
Service- und Rettungsfahrzeuge. Der Parkplatz darf nur verlassen werden von
ausgewiesene Ausgänge und Ausfahrtszonen. Die Geschwindigkeit im Parkhaus ist auf 15 km/h begrenzt und Fußgänger
haben immer Vorrang.
4 Der Stellplatz ist bezahlt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das System
an der Kasse oder online über die Website des Parks.
5. Jeder Gast, der die Majaland-Jahreskarte erworben hat, hat die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben.
Parkausweis. Er ist einer bestimmten Person zugewiesen und berechtigt Sie zu
das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem Majaland-Parkplatz. Es ist nicht
Die Weitergabe eines Parkscheins an Dritte oder eine sonstige Nutzung ist zulässig.
als in den vorgenannten Regeln und Vorschriften festgelegt. Das Verlassen einer
Fahrzeugs auf dem Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Parks ist verboten. Im Falle von
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift lässt das Parkpersonal das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abschleppen.
Eigentümer.
6. Das Zelten, Grillen und Picknicken auf dem Parkplatz ist strengstens verboten.
verboten.
(7) Es ist nicht gestattet, Kinder und/oder Tiere unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz zurückzulassen. W
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung werden die zuständigen Dienststellen benachrichtigt, damit sie
die Befreiung von Kindern und/oder Tieren. Die mit der Befreiung verbundenen Kosten werden von der Person getragen, die
Verstöße gegen Rechtsvorschriften.
Alkoholkonsum, Drogenkonsum und die Einnahme von Alkohol sind auf dem Parkplatz strengstens verboten.
Rauschmittel, Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer.
9. Die Verschmutzung des Parkplatzes ist verboten.
10. es ist verboten, die öffentliche Ordnung auf dem Parkplatz zu stören.
(11) Fahrräder, Skateboards und Rollerblades sind auf dem Parkplatz nicht erlaubt.
12. Fahrzeuge, die entzündliche, ätzende oder
explosiv.
13 Der Parkplatz ist ständig zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf
a. Sicherheit von Personen und Überprüfung der Nutzung des Parkplatzes.
b. Aufnahmen von Überwachungskameras können die Grundlage für Konsequenzen sein
Rechtliche Schritte gegen Nutzer von Parkplätzen, die sich nicht an die
die Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsordnung.
Artikel 3 - Zutritt zum Majaland-Park
(1) Der Zutritt zum Park ist nur während der Öffnungszeiten des Parks mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
Die Eintrittskarten können auf der Website oder an der Kasse des Parks erworben werden. Gültigkeit der Eintrittskarte
unterliegt der Überprüfung durch das Parkpersonal. Ein ungültiges Ticket wird zurückgewiesen.
(2) Jeder, der den Park in einer Weise betritt, die den oben beschriebenen Bedingungen zuwiderläuft, wird
verwiesen und verliert die Möglichkeit, den Park an diesem Tag wieder zu betreten.
3. Der Park behält sich das Recht vor, die Anlage ohne vorherige Ankündigung für Besucher zu schließen.
Informationen. Dies stellt keinen Grund für eine Klage dar, kann aber in jedem Fall
zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Kosten für die Eintrittskarte führen.
4 Der Park behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, falls erforderlich,
Zutrittsbeschränkungen für den Park bei Vollbelegung.
5. jede Person sollte sich vor dem Besuch des Parks mit dessen Verfügbarkeit und Öffnungszeiten vertraut machen
Park auf der Website des Parks verfügbar.
6. Die Parkleitung behält sich das Recht vor, eine Sichtkontrolle des Gepäcks durchzuführen.
bevor er den Park betritt. Wenn der Besucher der Kontrolle nicht zustimmt, kann er/sie mit
den Zugang zum Park zu verweigern.
7. Es ist verboten, Tiere in den Park mitzubringen (mit Ausnahme von Blindenhunden und Hunden
Assistenten in offiziellen Hundewesten und Geschirren). Ein Blindenhund darf nicht sein
Gefahr für andere Besucher und Parkmitarbeiter. Jedes Mal, wenn ein Besucher eingelassen wird
Über die Mitnahme eines Blindenhundes in den Park entscheidet der Parkleiter.
8 Kinder, die sich unbeaufsichtigt im Park aufhalten, müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren
Jahre müssen unter ständiger Aufsicht ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten stehen.
9. Beaufsichtigung während der Nutzung der Attraktion: wenn das Kind eine Beaufsichtigung benötigt (gemäß den Regeln der Attraktion),
Der Erziehungsberechtigte muss ihn begleiten und mindestens 15 Jahre alt und völlig unabhängig sein.
(10) Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer sind in der
"Leitfaden für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer", der an der Rezeption erhältlich ist.
11. Pro 10 Kinder (Gruppe) ist mindestens 1 Betreuer erforderlich.
Bei eklatanten Verstößen von Gruppenmitgliedern gegen die Geschäftsordnung behält sich der Park das Recht vor
um die gesamte Gruppe aus dem Park zu vertreiben.
13 Der Park haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Gegenständen
von Gästen mitgebracht.
14 Im Park gibt es Kameras. Der Verwalter von personenbezogenen Daten, die von
der Videoüberwachung ist die jeweilige Majaland Gesellschaft, je nach Park, die
Sie besuchen z.B.
Majaland Kownaty Sp. z o.o. (KRS 0000499557)
Majaland Warszawa Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000753273),
Majaland Gdańsk Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000755310)
Jeder der Verwalter hat einen Datenschutzbeauftragten in der Person von Frau Daria Bartnicka bestellt,
Kontaktaufnahme mit dem DSB per E-Mail möglich: iod@odokancelaria.pl
15. der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten
und Personen im Park, zum Schutz des Eigentums und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen
das Sicherheitsniveau der Einrichtungen und Systeme, in denen Informationen verarbeitet werden
(Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern im Überwachungsbereich) auf der Grundlage der
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO (berechtigtes Interesse des oben genannten Verwalters) und
Artikel 22² des Arbeitsgesetzes (im Falle von Arbeitnehmern). Kategorien von Daten, die von der Überwachung erfasst werden
das Bild von Personen im Überwachungsbereich einschließen.
(16) Empfänger von Videoüberwachungsaufzeichnungen können Einrichtungen sein, die einen Anspruch auf
personenbezogene Daten auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf keine Daten übermitteln
personenbezogene Daten an externe Parteien, einschließlich der Übermittlung von Daten in Drittländer oder
Internationale Organisationen. Zugang zu den persönlichen Überwachungsdaten wird gewährt
nur befugte Mitarbeiter des Verwalters.
(17) Der Verwalter wendet beim Einsatz des Überwachungssystems den Grundsatz der Zweckbindung an und
Minimierung durch Begrenzung des Überwachungsbereichs auf das notwendige Maß, das
deckt sensible Bereiche des Parks ab, die Überwachung umfasst keine sanitären Einrichtungen,
Garderoben, Toiletten.
18 Der Verwalter darf die Videoaufzeichnungen nur für die Zwecke verarbeiten, für die sie erhoben wurden, und
sie während eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten ab dem Datum der Registrierung im System zu speichern
IT. Die Überwachung wird rund um die Uhr durchgeführt. Für den Fall, dass Aufnahmen
Die Bilder gelten als Beweismittel in Verfahren nach dem Gesetz oder der Verordnung des Verwalters
Kenntnis davon erlangt, dass sie ein Beweismittel in dem Verfahren darstellen können, wird die Frist
bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens verlängert. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums
Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, zu vernichten, sofern nicht besondere Bestimmungen
etwas anderes vorsehen.
19. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Überwachungsdaten ist jede betroffene Person verpflichtet
haben die folgenden Rechte:
Informationen über das Vorhandensein einer Überwachung an einem bestimmten Ort, deren Umfang
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zugang zu Ihren Daten und Berichtigung des Inhalts Ihrer Daten;
das Recht, die Anonymisierung Ihres Bildes und/oder die Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken;
gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Einspruch erheben und eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen können.
die staatliche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, d.h. der Präsident des Amtes
Für den Schutz personenbezogener Daten ist die Kommission zuständig (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
20. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird auf der Grundlage der so verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht
automatisierte Entscheidungen, einschließlich Entscheidungen, die sich aus dem Profiling ergeben.
Artikel 4 - Jahreskarten und Abonnements
(1) Der Eintritt in den Park ist für Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 85 cm kostenlos. Für Kinder ≥ 85 cm und Erwachsene
gilt eine Ganztageskarte ≥ 85 cm. Die Größenmessung erfolgt immer in Schuhen, in
angemessen und genau. Wenn Sie sich über eine Messung im Unklaren sind, können Sie sich an
wenden Sie sich zur Überprüfung an den Dienst. Das Ergebnis der Messungsprüfung ist endgültig und verbindlich.
2 Es besteht die Möglichkeit, eine MajaPass-Jahreskarte (Jahresabonnement) zu erwerben. Jahreskarte
ist an eine bestimmte Person gebunden und kann nicht an Dritte übertragen werden.
(3) Der Eintritt für Gruppen erfolgt immer zu den aktuellen Eintrittspreisen.
Gruppen.
4 Geburtstagskarten sind zu einem Sonderpreis im Park erhältlich.
5 Die verkaufte Eintrittskarte ist nicht umtauschbar oder erstattungsfähig. Die einmal gekaufte Eintrittskarte ist nicht Gegenstand von
Beschwerden. Eine verlorene Fahrkarte wird nicht durch eine neue ersetzt und das Geld wird nicht erstattet.
6 Reklamationen, Anfragen und sugese können an die folgenden Adressen gerichtet werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
7 Der Park behält sich das Recht vor, die Eintrittspreise jederzeit zu ändern.
Artikel 5 - Fahrräder, Motorräder und sonstige Fahrzeuge
1. alle Fahrräder, Motorräder, Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates, Go-Karts, Geländeräder und andere
Verkehrsmittel sind im Parkgebiet verboten (mit Ausnahme von Parkplätzen), ausgenommen Autos
Eigentum des Parks, Rollstühle, Buggys und Kinderwagen
Transport.
2. Kraftfahrzeuge für Menschen mit Behinderungen - Mobilitätsroller - können
mit Genehmigung des Parkleiters erlaubt. Ihre Geschwindigkeit muss auf maximal 5 km/h begrenzt sein.
(Schrittgeschwindigkeit).
3. Ein Fahrradabstellplatz ist am Eingang des Parks deutlich gekennzeichnet. Alle Besucher
Die Besucher des Parks müssen ihre Fahrräder hier abstellen. Die Besucher müssen ihre Fahrzeuge sichern
gegen Diebstahl.
(4) Der Park haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle mit Fahrrädern
oder Motorrädern, die sich in dem beschriebenen Lagerbereich befinden.
Artikel 6 - Rollstühle, Go-Karts und Kinderwagen
1. Rollstühle werden in ausgewiesenen und deutlich gekennzeichneten Bereichen zur Verfügung gestellt. Nummer
Rollstühle ist begrenzt. Als Sicherheitsmerkmal für beide Rollstühle
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Wenn der Gast keinen Personalausweis vorlegen möchte, kann er
nach Zahlung einer Kaution von 400 PLN im Park einen Rollstuhl benutzen.
2. Kinderwagen müssen so abgestellt werden, dass sie den Ausgang aus den Bereichen nicht blockieren.
Attraktionen (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Andernfalls können die Trolleys
vom Parkpersonal angepasst werden. Aus Gründen des Brandschutzes ist der Zugang von
Das Mitnehmen von Wagen in den Theaterbereich ist verboten. Der Park ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder
Schäden an Rollstühlen oder Kinderwagen, die auf dem Gelände zurückgelassen werden.
Artikel 7 - Szai
1. Der Park verfügt über eine begrenzte Anzahl von Schließfächern (gegen Gebühr), die sich in der Nähe des Eingangs zum Park befinden.
und werden zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen verwendet. Szai muss
vor Schließung des Parks geleert werden, andernfalls werden sie von der Polizei geleert.
Parkpersonal.
2 Der Park ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die auf szaach hinterlassen werden.
3 Es ist verboten, Gegenstände im Park unbeaufsichtigt zu lassen.
Verdächtige Pakete, die unbeaufsichtigt bleiben, werden entfernt.
4. Während der Evakuierung der Gäste aus dem Park ist es verboten, die auf szaach hinterlegten Gegenstände abzuholen.
Artikel 8 - Öffentliche Ordnung und soziale Normen
1. Alle Gäste müssen die öffentliche Ordnung respektieren und sich anderen gegenüber mit
Respekt. Die Besucher werden gebeten, im Park angemessene Kleidung zu tragen, d.h. vollständige Kleidung.
(2) Das Tragen von Badekleidung ist nur im Außenbereich des Parks gestattet.
(3) Im Interesse der Gäste und aus Sicherheitsgründen ist es verboten:
(a) Rauchen im gesamten Park;
(b) Aufenthalt im Park unter Alkoholeinfluss;
(c) Das Mitbringen von lauten Musikgeräten in den Park und das Abspielen von lauter Musik;
d) Mitbringen, Mitführen und Verkaufen von Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern und anderen
Sprengstoff im Park;
(e) Mitbringen von Rauschmitteln in den Park und/oder Konsum oder Verkauf von
Drogen und die Anwesenheit von alkoholisierten Personen im Park
psychoaktive Substanzen;
(f) kommerzielle Aktivitäten im Park und auf dem Parkplatz zu betreiben;
(g) Verteilung, Platzierung von Werbematerial, Durchführung von Umfragen ohne
die vorherige schriftliche Genehmigung der Parkleitung;
(h) Entfernen oder Beschädigen von Gegenständen, die dem Park, seinen
Mitarbeiter oder andere Besucher des Parks;
i) Störung der Ruhe der Parkbesucher und Beeinträchtigung der Arbeit der
Parkpersonal;
(j) jede Form von Vandalismus im Park;
(k) Abhalten von Versammlungen und/oder Halten von Reden, Befürworten, Agitieren,
Einziehung von Mitgliedsbeiträgen, Geldern, Verteilung, Tausch oder Angebot
im Park ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die
Parkverwaltung;
(l) Betreten von Betriebsgelände oder Betriebsstraßen;
(m) Verwendung eines Handstativs für (mobile) Attraktionen oder Mitnahme eines Handstativs zu ihnen
Kameras, Telefone oder Selfie-Sticks. Eine Sportkamera ist erlaubt, aber nur
mit Brustgeschirr;
(n) Einsatz von Drohnen im Park, sofern keine schriftliche Genehmigung des Verwalters vorliegt
Park.
4. jeder Besucher, der gegen die in Artikel 8 aufgeführten Verbote verstößt, sowie Personen, die sich an der
werden aus dem Park entfernt.
5. Besucher, denen der Zutritt zum Park aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln verweigert wurde, dürfen nicht
wieder einreisen und kann unter keinen Umständen eine Entschädigung verlangen.
(6) Die Gäste haften persönlich für Schäden, die sie anderen Personen und Gegenständen zufügen.
die sich aufgrund von Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen im Park befinden. Für Personen
die sich in der Obhut anderer Personen befinden, unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Park ist nicht verantwortlich für
die Verantwortung für die von den Gästen verursachten Schäden.
Artikel 9 - Verlassen des Parks
(1) Alle Besucher sind verpflichtet, den Park spätestens zur Schließzeit zu verlassen; in
Andernfalls benachrichtigt der Park die zuständigen Stellen. Nach dem Verlassen des Parks ist es nicht möglich
Rückkehr.
Der Wiedereintritt in den Park am selben Tag ist nur nach Erhalt eines Stempels im
Kasse.
Artikel 10 - Zulassung zu Attraktionen
1 Die Gäste sind verpflichtet, die Anweisungen zur Benutzung der Attraktionen zu befolgen, die in der
der einzelnen Attraktionen. Was die Einhaltung der Anweisungen betrifft, so ist es nicht möglich, mit einem Mitarbeiter zu diskutieren
den Betrieb der Attraktion. Die Anweisungen sind ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gäste sind
verpflichtet, ihre Bestimmungen einzuhalten.
2. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, lose Gegenstände jeglicher Art mitzunehmen.
einer Art (Brillen, Handtaschen, Handys, Schals, Selfie-Sticks, Halterungen
Sportkameras, Fotoapparate, usw.) auf den Attraktionen. Informationen über verbotene Gegenstände unter
die betreffende Attraktion wird auf einer Informationstafel neben der Attraktion ausgehängt. Die Besucher werden gebeten
diese Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Regalen oder in den Behältern im Depot vor dem Gebäude zu deponieren
Eingang zur Attraktion. Der Besucher bleibt jederzeit für diese Gegenstände verantwortlich. Der Park bietet keine
haftet für jegliche Beschädigung und/oder Verlust dieser Gegenstände.
(3) Die Gäste sollten alle Vorsichtsregeln an allen Attraktionen beachten, in
vor allem beim Verlassen der Attraktion. Es ist nicht erlaubt, zu springen, aus der Attraktion zu laufen oder zu springen
nach den mechanischen Attraktionen. Wenn Sie mit der Nutzung der Attraktionen fertig sind, müssen Sie in aller Ruhe gehen
den Bereich der betreffenden Attraktion.
4. bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Wind, Regen, Sturm, zu niedrige oder zu
hohe Temperaturen usw.) können einige Attraktionen (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt für
auch bei technischen Unterbrechungen während der Reparatur und Wartung. Die Entscheidung für
Die (vorübergehende) Schließung wird von der Verwaltung vorgenommen und ist nicht anfechtbar.
Eventuelle Schließungen aus den oben genannten Gründen werden vom Park nicht von der
im Voraus. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen aus den oben genannten Gründen darf nicht
einen Anspruch begründen, dürfen auf keinen Fall zu einer teilweisen oder
volle Rückerstattung der Eintrittsgelder.
5. die Attraktionen öffnen abwechselnd, abwechselnd oder später, je nach Anzahl der
der Gäste, die im Park übernachten. Bei niedrigeren Belegungszahlen wird jede Attraktion für
50 % der Zeit. Der Ersatz oder die verspätete Öffnung der Attraktion ist auf der Tafel zu vermerken
Informationen und Dienste in einem dieser Modi berechtigen den Nutzer in keiner Weise
teilweise oder vollständige Erstattung der Eintrittsgelder.
(6) Der Betreiber kann beschließen, einer Person den Zutritt zu der Attraktion zu verweigern, wenn diese die folgenden Bedingungen nicht erfüllt
Bestimmungen der Geschäftsordnung. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen und ihre
Betreuer. Die Regeln sind an der Rezeption im "Leitfaden für Menschen mit Behinderungen" erhältlich
und ihre Betreuer".
(7) Jeder Besucher des Parks, der die Attraktionen nutzen möchte, ist verpflichtet, die folgenden Regeln zu beachten
stellen Sie sich in eine deutlich gekennzeichnete Warteschlange und warten Sie, bis Sie an der Reihe sind. Eingänge, Ausgänge
und die Notausgänge des Parks und der verschiedenen Attraktionen dürfen nicht blockiert werden.
8 Jeder Besucher muss die Attraktion nach der Aktivität verlassen. Wenn er/sie zurückkehren möchte
die Attraktion nutzen möchten, müssen sich erneut wie oben beschrieben anstellen.
9. Rauchen, Gebrauch von elektronischen Zigaretten, Essen und Trinken sind strengstens verboten.
auf allen Attraktionen und in Warteschlangen verboten (sowohl in Innenräumen
als auch im Freien).
10. Die Warteschlangen zu den Attraktionen werden geschlossen, wenn der Park schließt, es sei denn, dies ist angegeben.
sonst.
Artikel 11 - Zulassung zu Veranstaltungen
1 Die Gäste müssen die Regeln für jede Bühnenshow im Park beachten.
2 Die Mitarbeiter des Parks sind für die Ausstellung, auf der sie arbeiten, verantwortlich. Die Besucher sind verpflichtet
Befolgen Sie die Anweisungen des Bedienpersonals.
(3) Das Theater verfügt über eine bestimmte Höchstzahl von Plätzen, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden dürfen.
überschritten werden.
4. Wenn die Zahl der Plätze voraussichtlich überschritten wird, haben die Mitarbeiter des Parks das Recht
den Zutritt weiterer Gäste zur Veranstaltung ohne Entschädigung für die Eintrittskarte verweigern.
5 Der Besucher ist verpflichtet, sich anzustellen und zu warten, bis er an der Reihe ist.
6 Aus Gründen des Brandschutzes sind Kinderwagen im Theatersaal nicht erlaubt.
7 Jeder Gast muss den Ausstellungsbereich am Ende der Show verlassen. Wenn sie wiederkommen möchten
für die Show, müssen sich wieder wie oben beschrieben anstellen.
Artikel 12 - Bestellung
Während des Besuchs des Parks ist jeder Besucher verpflichtet, die Umwelt zu respektieren: alle Abfälle
müssen in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden. Sie dürfen den Park nur betreten
ausgewiesene Wege. Die Beschädigung von Pflanzen, Blumen, Sträuchern und Rasenflächen ist nicht gestattet.
Artikel 13 - Schwimmen
Das Schwimmen in Wassertrögen und Springbrunnen ist streng verboten.
Artikel 14 - Hygienevorschriften
1 Im Park gibt es deutlich gekennzeichnete Toiletten. Es ist verboten, Ihre Bedürfnisse mitzunehmen
physiologisch in Bereichen, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
2. Es ist obligatorisch, hygienische Aktivitäten mit Kindern nur in ausgewiesenen und
deutlich an den dafür vorgesehenen Stellen.
3. Das Werfen von Gegenständen in die Toiletten ist verboten. Slipeinlagen, Windeln, Feuchttücher
usw. müssen in Containern mit Sanitärabfällen entsorgt werden.
(4) In den Toiletten und Sanitäranlagen ist das Rauchen und der Gebrauch von Zigaretten verboten.
elektronisch.
Artikel 15 - Verlorene Gegenstände
1 Jeder Gast ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Gefundene Gegenstände müssen immer
an der Rezeption am Eingang des Parks abgegeben werden.
2 Der Park haftet nicht für Diebstahl und Schäden an verlorenen Gegenständen.
3. Erklärungen über verloren gegangene Gegenstände müssen per E-Mail an die nachstehenden Adressen geschickt werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
4 Die E-Mail muss an den Park gesandt werden, in dem der Gegenstand verloren gegangen ist. Es ist auch möglich
Einreichung eines Formulars für verlorene Gegenstände an der Kasse des Parks oder auf der Website.
5. Gefundene Gegenstände können nach Rücksprache mit dem Kundendienst
vom Eigentümer an der Kasse des Parks abgeholt werden.
6 Fundsachen werden maximal 2 Monate lang aufbewahrt.
Artikel 16 - Verlorene Kinder
Wenn ein Kind verloren geht und von einem Parkmitarbeiter gefunden wird, erhält das Kind
zur Kasse des Parks begleitet werden, wo es von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Artikel 17 - Verpflegung und Geschäft
(1) Die Preise in den Gaststätten und Geschäften sind klar und deutlich angegeben und es ist nicht möglich
Einsprüche und Forderungen gegen sie zu erheben.
2. die Liste der verwendeten Zutaten und die Zusammensetzung der Gerichte in Bezug auf Allergene kann
vor dem Besuch des Parks unter info@majalandkownaty.pl schriftlich einholen,
info@majalandwarsaw.pl , info@majalandgdansk.pl. Weitere Informationen sind erhältlich bei
Parkpersonal vor Ort.
3. Bei Einkäufen in den gastronomischen Einrichtungen und im Shop sollten die Parkbesucher Folgendes erhalten
Quittung. Wenn der Besucher eine Quittung mit TIN erhalten möchte, muss er dies der
die Kassiererin darüber, bevor Sie einkaufen gehen.
(4) Die verkauften Mahlzeiten und/oder Getränke können nicht umgetauscht oder erstattet werden. Nach dem Kauf einer Mahlzeit und/oder eines
Getränk verzichtet der Käufer auf seine diesbezüglichen Einwände. Beanstandungen in Bezug auf die gemachten
Einkäufe von Gästen müssen sofort dem Parkmanager vor Ort gemeldet werden.
5 Der Park erhebt für alle im Park gekauften Getränke, die in Dosen ausgeschenkt werden, ein Pfand,
Flaschen oder Kartons. Das Pfand kann vom Gast zurückverlangt werden, wenn er das Leergut zurückbringt.
Verpackung und Vorlage des Kassenbons in der Gaststätte.
Artikel 18 - Notsituationen
1. Im Falle eines Brandes, eines Unfalls, einer Evakuierung usw. ist Folgendes genau und uneingeschränkt zu befolgen
die Anweisungen der Parkmitarbeiter.
2. Im Falle einer Evakuierung ist der Wiedereintritt in evakuierte Gebäude/Veranstaltungsorte nicht gestattet.
3. Alle Unfälle und Verletzungen müssen sofort der Erste-Hilfe-Station gemeldet werden.
die sich am Eingang befinden, um das Ereignis zu erfassen, zu kontrollieren und gegebenenfalls
Erste Hilfe leisten. Der Park ist nicht verantwortlich für Unfälle und/oder Verletzungen
Leichen, die nicht sofort nach ihrem Auftreten in der Erste-Hilfe-Station gemeldet wurden.
Artikel 20 - Zahlungsmodalitäten
(1) Besucher, die Eintrittskarten an der Abendkasse kaufen, sind verpflichtet, die ausgestellten
lösen Sie Ihr Wechselgeld sofort an der Kasse ein. Danach werden diesbezügliche Beschwerden nicht mehr berücksichtigt.
berücksichtigt werden. Beschwerden über geleistete Zahlungen sind an die Kassierer zu richten.
sofort nach dem Kauf, bevor Sie die Kasse verlassen.
Die folgenden Währungen werden akzeptiert: Polnischer Zloty.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel im Park sind: Bargeld, Zahlungskarten und in ausgewählten
Bi-Bit-Zahlungspunkte.
4. es ist möglich, mit der internen Währung des Parks "Maja" oder mit einem Gutschein zu bezahlen
in bestimmten, vorher festgelegten Fällen. Gutscheine werden nicht zurückgenommen,
gegen Geld umgetauscht, ersetzt oder verlängert werden.
5. im Park gibt es einen Geldautomaten.
Artikel 21 - Kauf von Fahrkarten
1 Gäste können auf zwei Arten Eintrittskarten für den Park erwerben:
a) Als Gast - Kauf eines Tickets ohne Registrierung eines Benutzerkontos, das
die für den Abschluss der Transaktion erforderlichen Basisdaten bereitstellen,
b) Durch Anlegen eines Kontos (MajaPass) - Kauf einer Eintrittskarte im Rahmen eines Jahresabonnements,
die die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Bereitstellung von zusätzlichen
Daten.
Um ein Ticket als Gast zu kaufen, muss der Nutzer folgende Angaben machen
Daten:
a) Vor- und Nachname - erforderlich zur Identifizierung des Benutzers,
b) Telefonnummer - wird verwendet, um das Ticket in Form eines QR-Codes (SMS) zu versenden und
für eine eventuelle Kommunikation markengowej (SMS/MMS) im Falle eines Ausdrucks von
zusätzliche Zustimmung,
(c) Land - Angabe der bevorzugten Kommunikationssprache,
d) E-Mail-Adresse - notwendig, um den Kauf und die Zustellung des Tickets zu bestätigen.
(3) Beim Kauf einer Fahrkarte im Rahmen eines Jahresabonnements (MajaPass) ist der Nutzer verpflichtet
ist die Registrierung eines Kontos und die Angabe zusätzlicher Daten, einschließlich:
a) Adresse - um festzustellen, welchem Park der Nutzer am nächsten ist,
(b) Lichtbild - freiwillig zur Identifizierung des Jahreskarteninhabers abzugeben.
4. die Bereitstellung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Daten für die Abwicklung des Fahrkartenkaufs und die Zustellung der Fahrkarte erforderlich ist
Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte Daten anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine
Die Gültigkeit kann vom Park überprüft werden.
5. Durch die Einrichtung eines Kontos bei MajaPass erklärt sich der Nutzer bereit, das Konto aufrechtzuerhalten, indem er
die Dauer Ihres Abonnements und die Verarbeitung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit der Richtlinie
Der Datenschutzbeauftragte des Parks.
6. ein elektronisch erworbener Fahrschein wird an eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt
vom Benutzer angegeben.
7. Bei MayaPass-Jahreskarten ist für die Nutzung der Fahrkarte die Vorlage der Karte erforderlich und
ein Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität des Gastes.
8. im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Tickets (z.B. bei versuchter Nutzung eines
(z.B. wenn das Ticket von einer unbefugten Person erworben wurde), behält sich der Park das Recht vor, das Ticket zu stornieren.
Artikel 22 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen auf der Website des Parks. Informationen zum Datenschutz
Persönliche Besucher des Parks sind auf der Website des Parks zu finden.
Artikel 23 - Bildmaterial
1. Dem Parkpersonal ist es gestattet, Fotos oder Aufnahmen (mit Kameras oder anderen
als Überwachungskameras) für Parkbesucher, die später für die Zwecke der
Kommunikation durch den Park. Fotos von bestimmten Personen dürfen nur mit Erlaubnis des Parkleiters gemacht werden.
der betreffende Besucher. Der Administrator, um das Bild der Person auf der Website zu verbreiten
wird die entsprechende Genehmigung einholen.
(2) Für die Verbreitung eines Bildes durch den Administrator ist keine Genehmigung erforderlich, wenn es Folgendes enthält
das Bildnis einer bekannten Person, wenn das Bildnis im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit aufgenommen wurde
seine oder ihre öffentlichen Funktionen, insbesondere politische, soziale, berufliche oder
einer Person, die nur einen Teil eines Ganzen darstellt, wie eine Versammlung, eine Landschaft, ein öffentliches
Veranstaltung.
Regeln und Vorschriften für Majaland Themenparks in Polen
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
1 Der Park befindet sich auf einem Privatgrundstück. Er ist ein Ort zum Spielen und Erholen
für alle Besucher. Der Zweck dieses Reglements ist es, Folgendes zu gewährleisten
für alle Besucher, damit sie sich im Park sicher erholen können.
2. die Vorschriften auf den Grundsätzen der Sicherheit, des Respekts und der Höflichkeit gegenüber anderen beruhen und
Respekt für die Umwelt.
(3) Der Inhalt des Reglements ist an der Hauptkasse des Parks und auf der Website des Parks verfügbar.
www.majaland.pl. Jeder Besucher des Parks ist verpflichtet, Folgendes zu akzeptieren
die geltenden Regeln und Vorschriften zu beachten und einzuhalten (unabhängig von der Art der erworbenen Fahrkarte) Na
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, dürfen sich nicht auf dem Gelände des Majaland-Parks aufhalten.
und ein aggressives Verhalten an den Tag legen, das die Sicherheit der Gäste im Park gefährden kann.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Geschäftsordnung wird der Zuwiderhandelnde von der Veranstaltung ausgeschlossen.
aus dem Park. Der Eintrittspreis und die Parkgebühr werden in diesem Fall nicht erstattet.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln durch Inhaber von Jahreskarten
Die Parkleitung hat das Recht, diese zu streichen.
Artikel 2 - Parken
1 Der Majaland Park verfügt über einen Besucherparkplatz. Er ist täglich während der Öffnungszeiten geöffnet
Parks.
2 Der Parkplatz ist nicht bewacht. Der Park ist nicht verantwortlich für den Diebstahl des Fahrzeugs, der darin befindlichen Gegenstände
ein auf dem Parkplatz abgestelltes, beschädigtes oder verunfalltes Fahrzeug.
(3) Im Park gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Die Besucher des Parks sind
verpflichtet, die Beschilderung auf dem Parkplatz zu beachten. Verwenden Sie
Kraftfahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz erlaubt, dies gilt nicht für
Service- und Rettungsfahrzeuge. Der Parkplatz darf nur verlassen werden von
ausgewiesene Ausgänge und Ausfahrtszonen. Die Geschwindigkeit im Parkhaus ist auf 15 km/h begrenzt und Fußgänger
haben immer Vorrang.
4 Der Stellplatz ist bezahlt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das System
an der Kasse oder online über die Website des Parks.
5. Jeder Gast, der die Majaland-Jahreskarte erworben hat, hat die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben.
Parkausweis. Er ist einer bestimmten Person zugewiesen und berechtigt Sie zu
das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem Majaland-Parkplatz. Es ist nicht
Die Weitergabe eines Parkscheins an Dritte oder eine sonstige Nutzung ist zulässig.
als in den vorgenannten Regeln und Vorschriften festgelegt. Das Verlassen einer
Fahrzeugs auf dem Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Parks ist verboten. Im Falle von
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift lässt das Parkpersonal das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abschleppen.
Eigentümer.
6. Das Zelten, Grillen und Picknicken auf dem Parkplatz ist strengstens verboten.
verboten.
(7) Es ist nicht gestattet, Kinder und/oder Tiere unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz zurückzulassen. W
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung werden die zuständigen Dienststellen benachrichtigt, damit sie
die Befreiung von Kindern und/oder Tieren. Die mit der Befreiung verbundenen Kosten werden von der Person getragen, die
Verstöße gegen Rechtsvorschriften.
Alkoholkonsum, Drogenkonsum und die Einnahme von Alkohol sind auf dem Parkplatz strengstens verboten.
Rauschmittel, Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer.
9. Die Verschmutzung des Parkplatzes ist verboten.
10. es ist verboten, die öffentliche Ordnung auf dem Parkplatz zu stören.
(11) Fahrräder, Skateboards und Rollerblades sind auf dem Parkplatz nicht erlaubt.
12. Fahrzeuge, die entzündliche, ätzende oder
explosiv.
13 Der Parkplatz ist ständig zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf
a. Sicherheit von Personen und Überprüfung der Nutzung des Parkplatzes.
b. Aufnahmen von Überwachungskameras können die Grundlage für Konsequenzen sein
Rechtliche Schritte gegen Nutzer von Parkplätzen, die sich nicht an die
die Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsordnung.
Artikel 3 - Zutritt zum Majaland-Park
(1) Der Zutritt zum Park ist nur während der Öffnungszeiten des Parks mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
Die Eintrittskarten können auf der Website oder an der Kasse des Parks erworben werden. Gültigkeit der Eintrittskarte
unterliegt der Überprüfung durch das Parkpersonal. Ein ungültiges Ticket wird zurückgewiesen.
(2) Jeder, der den Park in einer Weise betritt, die den oben beschriebenen Bedingungen zuwiderläuft, wird
verwiesen und verliert die Möglichkeit, den Park an diesem Tag wieder zu betreten.
3. Der Park behält sich das Recht vor, die Anlage ohne vorherige Ankündigung für Besucher zu schließen.
Informationen. Dies stellt keinen Grund für eine Klage dar, kann aber in jedem Fall
zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Kosten für die Eintrittskarte führen.
4 Der Park behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, falls erforderlich,
Zutrittsbeschränkungen für den Park bei Vollbelegung.
5. jede Person sollte sich vor dem Besuch des Parks mit dessen Verfügbarkeit und Öffnungszeiten vertraut machen
Park auf der Website des Parks verfügbar.
6. Die Parkleitung behält sich das Recht vor, eine Sichtkontrolle des Gepäcks durchzuführen.
bevor er den Park betritt. Wenn der Besucher der Kontrolle nicht zustimmt, kann er/sie mit
den Zugang zum Park zu verweigern.
7. Es ist verboten, Tiere in den Park mitzubringen (mit Ausnahme von Blindenhunden und Hunden
Assistenten in offiziellen Hundewesten und Geschirren). Ein Blindenhund darf nicht sein
Gefahr für andere Besucher und Parkmitarbeiter. Jedes Mal, wenn ein Besucher eingelassen wird
Über die Mitnahme eines Blindenhundes in den Park entscheidet der Parkleiter.
8 Kinder, die sich unbeaufsichtigt im Park aufhalten, müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren
Jahre müssen unter ständiger Aufsicht ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten stehen.
9. Beaufsichtigung während der Nutzung der Attraktion: wenn das Kind eine Beaufsichtigung benötigt (gemäß den Regeln der Attraktion),
Der Erziehungsberechtigte muss ihn begleiten und mindestens 15 Jahre alt und völlig unabhängig sein.
(10) Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer sind in der
"Leitfaden für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer", der an der Rezeption erhältlich ist.
11. Pro 10 Kinder (Gruppe) ist mindestens 1 Betreuer erforderlich.
Bei eklatanten Verstößen von Gruppenmitgliedern gegen die Geschäftsordnung behält sich der Park das Recht vor
um die gesamte Gruppe aus dem Park zu vertreiben.
13 Der Park haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Gegenständen
von Gästen mitgebracht.
14 Im Park gibt es Kameras. Der Verwalter von personenbezogenen Daten, die von
der Videoüberwachung ist die jeweilige Majaland Gesellschaft, je nach Park, die
Sie besuchen z.B.
Majaland Kownaty Sp. z o.o. (KRS 0000499557)
Majaland Warszawa Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000753273),
Majaland Gdańsk Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (KRS 0000755310)
Jeder der Verwalter hat einen Datenschutzbeauftragten in der Person von Frau Daria Bartnicka bestellt,
Kontaktaufnahme mit dem DSB per E-Mail möglich: iod@odokancelaria.pl
15. der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten
und Personen im Park, zum Schutz des Eigentums und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen
das Sicherheitsniveau der Einrichtungen und Systeme, in denen Informationen verarbeitet werden
(Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern im Überwachungsbereich) auf der Grundlage der
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO (berechtigtes Interesse des oben genannten Verwalters) und
Artikel 22² des Arbeitsgesetzes (im Falle von Arbeitnehmern). Kategorien von Daten, die von der Überwachung erfasst werden
das Bild von Personen im Überwachungsbereich einschließen.
(16) Empfänger von Videoüberwachungsaufzeichnungen können Einrichtungen sein, die einen Anspruch auf
personenbezogene Daten auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf keine Daten übermitteln
personenbezogene Daten an externe Parteien, einschließlich der Übermittlung von Daten in Drittländer oder
Internationale Organisationen. Zugang zu den persönlichen Überwachungsdaten wird gewährt
nur befugte Mitarbeiter des Verwalters.
(17) Der Verwalter wendet beim Einsatz des Überwachungssystems den Grundsatz der Zweckbindung an und
Minimierung durch Begrenzung des Überwachungsbereichs auf das notwendige Maß, das
deckt sensible Bereiche des Parks ab, die Überwachung umfasst keine sanitären Einrichtungen,
Garderoben, Toiletten.
18 Der Verwalter darf die Videoaufzeichnungen nur für die Zwecke verarbeiten, für die sie erhoben wurden, und
sie während eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten ab dem Datum der Registrierung im System zu speichern
IT. Die Überwachung wird rund um die Uhr durchgeführt. Für den Fall, dass Aufnahmen
Die Bilder gelten als Beweismittel in Verfahren nach dem Gesetz oder der Verordnung des Verwalters
Kenntnis davon erlangt, dass sie ein Beweismittel in dem Verfahren darstellen können, wird die Frist
bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens verlängert. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums
Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, zu vernichten, sofern nicht besondere Bestimmungen
etwas anderes vorsehen.
19. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Überwachungsdaten ist jede betroffene Person verpflichtet
haben die folgenden Rechte:
Informationen über das Vorhandensein einer Überwachung an einem bestimmten Ort, deren Umfang
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zugang zu Ihren Daten und Berichtigung des Inhalts Ihrer Daten;
das Recht, die Anonymisierung Ihres Bildes und/oder die Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken;
gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Einspruch erheben und eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen können.
die staatliche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, d.h. der Präsident des Amtes
Für den Schutz personenbezogener Daten ist die Kommission zuständig (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
20. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird auf der Grundlage der so verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht
automatisierte Entscheidungen, einschließlich Entscheidungen, die sich aus dem Profiling ergeben.
Artikel 4 - Jahreskarten und Abonnements
(1) Der Eintritt in den Park ist für Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 85 cm kostenlos. Für Kinder ≥ 85 cm und Erwachsene
gilt eine Ganztageskarte ≥ 85 cm. Die Größenmessung erfolgt immer in Schuhen, in
angemessen und genau. Wenn Sie sich über eine Messung im Unklaren sind, können Sie sich an
wenden Sie sich zur Überprüfung an den Dienst. Das Ergebnis der Messungsprüfung ist endgültig und verbindlich.
2 Es besteht die Möglichkeit, eine MajaPass-Jahreskarte (Jahresabonnement) zu erwerben. Jahreskarte
ist an eine bestimmte Person gebunden und kann nicht an Dritte übertragen werden.
(3) Der Eintritt für Gruppen erfolgt immer zu den aktuellen Eintrittspreisen.
Gruppen.
4 Geburtstagskarten sind zu einem Sonderpreis im Park erhältlich.
5 Die verkaufte Eintrittskarte ist nicht umtauschbar oder erstattungsfähig. Die einmal gekaufte Eintrittskarte ist nicht Gegenstand von
Beschwerden. Eine verlorene Fahrkarte wird nicht durch eine neue ersetzt und das Geld wird nicht erstattet.
6 Reklamationen, Anfragen und sugese können an die folgenden Adressen gerichtet werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
7 Der Park behält sich das Recht vor, die Eintrittspreise jederzeit zu ändern.
Artikel 5 - Fahrräder, Motorräder und sonstige Fahrzeuge
1. alle Fahrräder, Motorräder, Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates, Go-Karts, Geländeräder und andere
Verkehrsmittel sind im Parkgebiet verboten (mit Ausnahme von Parkplätzen), ausgenommen Autos
Eigentum des Parks, Rollstühle, Buggys und Kinderwagen
Transport.
2. Kraftfahrzeuge für Menschen mit Behinderungen - Mobilitätsroller - können
mit Genehmigung des Parkleiters erlaubt. Ihre Geschwindigkeit muss auf maximal 5 km/h begrenzt sein.
(Schrittgeschwindigkeit).
3. Ein Fahrradabstellplatz ist am Eingang des Parks deutlich gekennzeichnet. Alle Besucher
Die Besucher des Parks müssen ihre Fahrräder hier abstellen. Die Besucher müssen ihre Fahrzeuge sichern
gegen Diebstahl.
(4) Der Park haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle mit Fahrrädern
oder Motorrädern, die sich in dem beschriebenen Lagerbereich befinden.
Artikel 6 - Rollstühle, Go-Karts und Kinderwagen
1. Rollstühle werden in ausgewiesenen und deutlich gekennzeichneten Bereichen zur Verfügung gestellt. Nummer
Rollstühle ist begrenzt. Als Sicherheitsmerkmal für beide Rollstühle
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Wenn der Gast keinen Personalausweis vorlegen möchte, kann er
nach Zahlung einer Kaution von 400 PLN im Park einen Rollstuhl benutzen.
2. Kinderwagen müssen so abgestellt werden, dass sie den Ausgang aus den Bereichen nicht blockieren.
Attraktionen (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Andernfalls können die Trolleys
vom Parkpersonal angepasst werden. Aus Gründen des Brandschutzes ist der Zugang von
Das Mitnehmen von Wagen in den Theaterbereich ist verboten. Der Park ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder
Schäden an Rollstühlen oder Kinderwagen, die auf dem Gelände zurückgelassen werden.
Artikel 7 - Szai
1. Der Park verfügt über eine begrenzte Anzahl von Schließfächern (gegen Gebühr), die sich in der Nähe des Eingangs zum Park befinden.
und werden zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen verwendet. Szai muss
vor Schließung des Parks geleert werden, andernfalls werden sie von der Polizei geleert.
Parkpersonal.
2 Der Park ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die auf szaach hinterlassen werden.
3 Es ist verboten, Gegenstände im Park unbeaufsichtigt zu lassen.
Verdächtige Pakete, die unbeaufsichtigt bleiben, werden entfernt.
4. Während der Evakuierung der Gäste aus dem Park ist es verboten, die auf szaach hinterlegten Gegenstände abzuholen.
Artikel 8 - Öffentliche Ordnung und soziale Normen
1. Alle Gäste müssen die öffentliche Ordnung respektieren und sich anderen gegenüber mit
Respekt. Die Besucher werden gebeten, im Park angemessene Kleidung zu tragen, d.h. vollständige Kleidung.
(2) Das Tragen von Badekleidung ist nur im Außenbereich des Parks gestattet.
(3) Im Interesse der Gäste und aus Sicherheitsgründen ist es verboten:
(a) Rauchen im gesamten Park;
(b) Aufenthalt im Park unter Alkoholeinfluss;
(c) Das Mitbringen von lauten Musikgeräten in den Park und das Abspielen von lauter Musik;
d) Mitbringen, Mitführen und Verkaufen von Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern und anderen
Sprengstoff im Park;
(e) Mitbringen von Rauschmitteln in den Park und/oder Konsum oder Verkauf von
Drogen und die Anwesenheit von alkoholisierten Personen im Park
psychoaktive Substanzen;
(f) kommerzielle Aktivitäten im Park und auf dem Parkplatz zu betreiben;
(g) Verteilung, Platzierung von Werbematerial, Durchführung von Umfragen ohne
die vorherige schriftliche Genehmigung der Parkleitung;
(h) Entfernen oder Beschädigen von Gegenständen, die dem Park, seinen
Mitarbeiter oder andere Besucher des Parks;
i) Störung der Ruhe der Parkbesucher und Beeinträchtigung der Arbeit der
Parkpersonal;
(j) jede Form von Vandalismus im Park;
(k) Abhalten von Versammlungen und/oder Halten von Reden, Befürworten, Agitieren,
Einziehung von Mitgliedsbeiträgen, Geldern, Verteilung, Tausch oder Angebot
im Park ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die
Parkverwaltung;
(l) Betreten von Betriebsgelände oder Betriebsstraßen;
(m) Verwendung eines Handstativs für (mobile) Attraktionen oder Mitnahme eines Handstativs zu ihnen
Kameras, Telefone oder Selfie-Sticks. Eine Sportkamera ist erlaubt, aber nur
mit Brustgeschirr;
(n) Einsatz von Drohnen im Park, sofern keine schriftliche Genehmigung des Verwalters vorliegt
Park.
4. jeder Besucher, der gegen die in Artikel 8 aufgeführten Verbote verstößt, sowie Personen, die sich an der
werden aus dem Park entfernt.
5. Besucher, denen der Zutritt zum Park aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln verweigert wurde, dürfen nicht
wieder einreisen und kann unter keinen Umständen eine Entschädigung verlangen.
(6) Die Gäste haften persönlich für Schäden, die sie anderen Personen und Gegenständen zufügen.
die sich aufgrund von Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen im Park befinden. Für Personen
die sich in der Obhut anderer Personen befinden, unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Park ist nicht verantwortlich für
die Verantwortung für die von den Gästen verursachten Schäden.
Artikel 9 - Verlassen des Parks
(1) Alle Besucher sind verpflichtet, den Park spätestens zur Schließzeit zu verlassen; in
Andernfalls benachrichtigt der Park die zuständigen Stellen. Nach dem Verlassen des Parks ist es nicht möglich
Rückkehr.
Der Wiedereintritt in den Park am selben Tag ist nur nach Erhalt eines Stempels im
Kasse.
Artikel 10 - Zulassung zu Attraktionen
1 Die Gäste sind verpflichtet, die Anweisungen zur Benutzung der Attraktionen zu befolgen, die in der
der einzelnen Attraktionen. Was die Einhaltung der Anweisungen betrifft, so ist es nicht möglich, mit einem Mitarbeiter zu diskutieren
den Betrieb der Attraktion. Die Anweisungen sind ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gäste sind
verpflichtet, ihre Bestimmungen einzuhalten.
2. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, lose Gegenstände jeglicher Art mitzunehmen.
einer Art (Brillen, Handtaschen, Handys, Schals, Selfie-Sticks, Halterungen
Sportkameras, Fotoapparate, usw.) auf den Attraktionen. Informationen über verbotene Gegenstände unter
die betreffende Attraktion wird auf einer Informationstafel neben der Attraktion ausgehängt. Die Besucher werden gebeten
diese Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Regalen oder in den Behältern im Depot vor dem Gebäude zu deponieren
Eingang zur Attraktion. Der Besucher bleibt jederzeit für diese Gegenstände verantwortlich. Der Park bietet keine
haftet für jegliche Beschädigung und/oder Verlust dieser Gegenstände.
(3) Die Gäste sollten alle Vorsichtsregeln an allen Attraktionen beachten, in
vor allem beim Verlassen der Attraktion. Es ist nicht erlaubt, zu springen, aus der Attraktion zu laufen oder zu springen
nach den mechanischen Attraktionen. Wenn Sie mit der Nutzung der Attraktionen fertig sind, müssen Sie in aller Ruhe gehen
den Bereich der betreffenden Attraktion.
4. bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Wind, Regen, Sturm, zu niedrige oder zu
hohe Temperaturen usw.) können einige Attraktionen (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt für
auch bei technischen Unterbrechungen während der Reparatur und Wartung. Die Entscheidung für
Die (vorübergehende) Schließung wird von der Verwaltung vorgenommen und ist nicht anfechtbar.
Eventuelle Schließungen aus den oben genannten Gründen werden vom Park nicht von der
im Voraus. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen aus den oben genannten Gründen darf nicht
einen Anspruch begründen, dürfen auf keinen Fall zu einer teilweisen oder
volle Rückerstattung der Eintrittsgelder.
5. die Attraktionen öffnen abwechselnd, abwechselnd oder später, je nach Anzahl der
der Gäste, die im Park übernachten. Bei niedrigeren Belegungszahlen wird jede Attraktion für
50 % der Zeit. Der Ersatz oder die verspätete Öffnung der Attraktion ist auf der Tafel zu vermerken
Informationen und Dienste in einem dieser Modi berechtigen den Nutzer in keiner Weise
teilweise oder vollständige Erstattung der Eintrittsgelder.
(6) Der Betreiber kann beschließen, einer Person den Zutritt zu der Attraktion zu verweigern, wenn diese die folgenden Bedingungen nicht erfüllt
Bestimmungen der Geschäftsordnung. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen und ihre
Betreuer. Die Regeln sind an der Rezeption im "Leitfaden für Menschen mit Behinderungen" erhältlich
und ihre Betreuer".
(7) Jeder Besucher des Parks, der die Attraktionen nutzen möchte, ist verpflichtet, die folgenden Regeln zu beachten
stellen Sie sich in eine deutlich gekennzeichnete Warteschlange und warten Sie, bis Sie an der Reihe sind. Eingänge, Ausgänge
und die Notausgänge des Parks und der verschiedenen Attraktionen dürfen nicht blockiert werden.
8 Jeder Besucher muss die Attraktion nach der Aktivität verlassen. Wenn er/sie zurückkehren möchte
die Attraktion nutzen möchten, müssen sich erneut wie oben beschrieben anstellen.
9. Rauchen, Gebrauch von elektronischen Zigaretten, Essen und Trinken sind strengstens verboten.
auf allen Attraktionen und in Warteschlangen verboten (sowohl in Innenräumen
als auch im Freien).
10. Die Warteschlangen zu den Attraktionen werden geschlossen, wenn der Park schließt, es sei denn, dies ist angegeben.
sonst.
Artikel 11 - Zulassung zu Veranstaltungen
1 Die Gäste müssen die Regeln für jede Bühnenshow im Park beachten.
2 Die Mitarbeiter des Parks sind für die Ausstellung, auf der sie arbeiten, verantwortlich. Die Besucher sind verpflichtet
Befolgen Sie die Anweisungen des Bedienpersonals.
(3) Das Theater verfügt über eine bestimmte Höchstzahl von Plätzen, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden dürfen.
überschritten werden.
4. Wenn die Zahl der Plätze voraussichtlich überschritten wird, haben die Mitarbeiter des Parks das Recht
den Zutritt weiterer Gäste zur Veranstaltung ohne Entschädigung für die Eintrittskarte verweigern.
5 Der Besucher ist verpflichtet, sich anzustellen und zu warten, bis er an der Reihe ist.
6 Aus Gründen des Brandschutzes sind Kinderwagen im Theatersaal nicht erlaubt.
7 Jeder Gast muss den Ausstellungsbereich am Ende der Show verlassen. Wenn sie wiederkommen möchten
für die Show, müssen sich wieder wie oben beschrieben anstellen.
Artikel 12 - Bestellung
Während des Besuchs des Parks ist jeder Besucher verpflichtet, die Umwelt zu respektieren: alle Abfälle
müssen in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden. Sie dürfen den Park nur betreten
ausgewiesene Wege. Die Beschädigung von Pflanzen, Blumen, Sträuchern und Rasenflächen ist nicht gestattet.
Artikel 13 - Schwimmen
Das Schwimmen in Wassertrögen und Springbrunnen ist streng verboten.
Artikel 14 - Hygienevorschriften
1 Im Park gibt es deutlich gekennzeichnete Toiletten. Es ist verboten, Ihre Bedürfnisse mitzunehmen
physiologisch in Bereichen, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
2. Es ist obligatorisch, hygienische Aktivitäten mit Kindern nur in ausgewiesenen und
deutlich an den dafür vorgesehenen Stellen.
3. Das Werfen von Gegenständen in die Toiletten ist verboten. Slipeinlagen, Windeln, Feuchttücher
usw. müssen in Containern mit Sanitärabfällen entsorgt werden.
(4) In den Toiletten und Sanitäranlagen ist das Rauchen und der Gebrauch von Zigaretten verboten.
elektronisch.
Artikel 15 - Verlorene Gegenstände
1 Jeder Gast ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Gefundene Gegenstände müssen immer
an der Rezeption am Eingang des Parks abgegeben werden.
2 Der Park haftet nicht für Diebstahl und Schäden an verlorenen Gegenständen.
3. Erklärungen über verloren gegangene Gegenstände müssen per E-Mail an die nachstehenden Adressen geschickt werden:
customerservice.kownaty@majalandpolska.pl
customerservice.warsaw@majalandpolska.pl
customerservice.gdansk@majalandpolska.pl
4 Die E-Mail muss an den Park gesandt werden, in dem der Gegenstand verloren gegangen ist. Es ist auch möglich
Einreichung eines Formulars für verlorene Gegenstände an der Kasse des Parks oder auf der Website.
5. Gefundene Gegenstände können nach Rücksprache mit dem Kundendienst
vom Eigentümer an der Kasse des Parks abgeholt werden.
6 Fundsachen werden maximal 2 Monate lang aufbewahrt.
Artikel 16 - Verlorene Kinder
Wenn ein Kind verloren geht und von einem Parkmitarbeiter gefunden wird, erhält das Kind
zur Kasse des Parks begleitet werden, wo es von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Artikel 17 - Verpflegung und Geschäft
(1) Die Preise in den Gaststätten und Geschäften sind klar und deutlich angegeben und es ist nicht möglich
Einsprüche und Forderungen gegen sie zu erheben.
2. die Liste der verwendeten Zutaten und die Zusammensetzung der Gerichte in Bezug auf Allergene kann
vor dem Besuch des Parks unter info@majalandkownaty.pl schriftlich einholen,
info@majalandwarsaw.pl , info@majalandgdansk.pl. Weitere Informationen sind erhältlich bei
Parkpersonal vor Ort.
3. Bei Einkäufen in den gastronomischen Einrichtungen und im Shop sollten die Parkbesucher Folgendes erhalten
Quittung. Wenn der Besucher eine Quittung mit TIN erhalten möchte, muss er dies der
die Kassiererin darüber, bevor Sie einkaufen gehen.
(4) Die verkauften Mahlzeiten und/oder Getränke können nicht umgetauscht oder erstattet werden. Nach dem Kauf einer Mahlzeit und/oder eines
Getränk verzichtet der Käufer auf seine diesbezüglichen Einwände. Beanstandungen in Bezug auf die gemachten
Einkäufe von Gästen müssen sofort dem Parkmanager vor Ort gemeldet werden.
5 Der Park erhebt für alle im Park gekauften Getränke, die in Dosen ausgeschenkt werden, ein Pfand,
Flaschen oder Kartons. Das Pfand kann vom Gast zurückverlangt werden, wenn er das Leergut zurückbringt.
Verpackung und Vorlage des Kassenbons in der Gaststätte.
Artikel 18 - Notsituationen
1. Im Falle eines Brandes, eines Unfalls, einer Evakuierung usw. ist Folgendes genau und uneingeschränkt zu befolgen
die Anweisungen der Parkmitarbeiter.
2. Im Falle einer Evakuierung ist der Wiedereintritt in evakuierte Gebäude/Veranstaltungsorte nicht gestattet.
3. Alle Unfälle und Verletzungen müssen sofort der Erste-Hilfe-Station gemeldet werden.
die sich am Eingang befinden, um das Ereignis zu erfassen, zu kontrollieren und gegebenenfalls
Erste Hilfe leisten. Der Park ist nicht verantwortlich für Unfälle und/oder Verletzungen
Leichen, die nicht sofort nach ihrem Auftreten in der Erste-Hilfe-Station gemeldet wurden.
Artikel 20 - Zahlungsmodalitäten
(1) Besucher, die Eintrittskarten an der Abendkasse kaufen, sind verpflichtet, die ausgestellten
lösen Sie Ihr Wechselgeld sofort an der Kasse ein. Danach werden diesbezügliche Beschwerden nicht mehr berücksichtigt.
berücksichtigt werden. Beschwerden über geleistete Zahlungen sind an die Kassierer zu richten.
sofort nach dem Kauf, bevor Sie die Kasse verlassen.
Die folgenden Währungen werden akzeptiert: Polnischer Zloty.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel im Park sind: Bargeld, Zahlungskarten und in ausgewählten
Bi-Bit-Zahlungspunkte.
4. es ist möglich, mit der internen Währung des Parks "Maja" oder mit einem Gutschein zu bezahlen
in bestimmten, vorher festgelegten Fällen. Gutscheine werden nicht zurückgenommen,
gegen Geld umgetauscht, ersetzt oder verlängert werden.
5. im Park gibt es einen Geldautomaten.
Artikel 21 - Kauf von Fahrkarten
1 Gäste können auf zwei Arten Eintrittskarten für den Park erwerben:
a) Als Gast - Kauf eines Tickets ohne Registrierung eines Benutzerkontos, das
die für den Abschluss der Transaktion erforderlichen Basisdaten bereitstellen,
b) Durch Anlegen eines Kontos (MajaPass) - Kauf einer Eintrittskarte im Rahmen eines Jahresabonnements,
die die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Bereitstellung von zusätzlichen
Daten.
Um ein Ticket als Gast zu kaufen, muss der Nutzer folgende Angaben machen
Daten:
a) Vor- und Nachname - erforderlich zur Identifizierung des Benutzers,
b) Telefonnummer - wird verwendet, um das Ticket in Form eines QR-Codes (SMS) zu versenden und
für eine eventuelle Kommunikation markengowej (SMS/MMS) im Falle eines Ausdrucks von
zusätzliche Zustimmung,
(c) Land - Angabe der bevorzugten Kommunikationssprache,
d) E-Mail-Adresse - notwendig, um den Kauf und die Zustellung des Tickets zu bestätigen.
(3) Beim Kauf einer Fahrkarte im Rahmen eines Jahresabonnements (MajaPass) ist der Nutzer verpflichtet
ist die Registrierung eines Kontos und die Angabe zusätzlicher Daten, einschließlich:
a) Adresse - um festzustellen, welchem Park der Nutzer am nächsten ist,
(b) Lichtbild - freiwillig zur Identifizierung des Jahreskarteninhabers abzugeben.
4. die Bereitstellung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Daten für die Abwicklung des Fahrkartenkaufs und die Zustellung der Fahrkarte erforderlich ist
Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte Daten anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine
Die Gültigkeit kann vom Park überprüft werden.
5. Durch die Einrichtung eines Kontos bei MajaPass erklärt sich der Nutzer bereit, das Konto aufrechtzuerhalten, indem er
die Dauer Ihres Abonnements und die Verarbeitung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit der Richtlinie
Der Datenschutzbeauftragte des Parks.
6. ein elektronisch erworbener Fahrschein wird an eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt
vom Benutzer angegeben.
7. Bei MayaPass-Jahreskarten ist für die Nutzung der Fahrkarte die Vorlage der Karte erforderlich und
ein Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität des Gastes.
8. im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Tickets (z.B. bei versuchter Nutzung eines
(z.B. wenn das Ticket von einer unbefugten Person erworben wurde), behält sich der Park das Recht vor, das Ticket zu stornieren.
Artikel 22 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen auf der Website des Parks. Informationen zum Datenschutz
Persönliche Besucher des Parks sind auf der Website des Parks zu finden.
Artikel 23 - Bildmaterial
1. Dem Parkpersonal ist es gestattet, Fotos oder Aufnahmen (mit Kameras oder anderen
als Überwachungskameras) für Parkbesucher, die später für die Zwecke der
Kommunikation durch den Park. Fotos von bestimmten Personen dürfen nur mit Erlaubnis des Parkleiters gemacht werden.
der betreffende Besucher. Der Administrator, um das Bild der Person auf der Website zu verbreiten
wird die entsprechende Genehmigung einholen.
(2) Für die Verbreitung eines Bildes durch den Administrator ist keine Genehmigung erforderlich, wenn es Folgendes enthält
das Bildnis einer bekannten Person, wenn das Bildnis im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit aufgenommen wurde
seine oder ihre öffentlichen Funktionen, insbesondere politische, soziale, berufliche oder
einer Person, die nur einen Teil eines Ganzen darstellt, wie eine Versammlung, eine Landschaft, ein öffentliches
Veranstaltung.